- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
Manfred
Barth
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-355
- Fax
- 02372 551-5-355
- m.barth@hemer.de
Corina
Zschau
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-356
- Fax
- 02372 551-5-356
- c.zschau@hemer.de
Dipl.-Ing.
Torsten
Paczulla
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-351
- Fax
- 02372 551-5-351
- t.paczulla@hemer.de
Angelina
Stephan
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-238
- Fax
- 02372 551-5-238
- A.Stephan@hemer.de
Dipl.-Ing.
Britta
Zorn-Mankopf
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-348
- Fax
- 02372 551-5-348
- b.zorn-mankopf@hemer.de
Dipl.-Ing.
Susanne
Reischl
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-496
- Fax
- 02372 551-5-496
- s.reischl@hemer.de
Dipl.-Ing.
Michael
Tobisch
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-361
- m.tobisch@hemer.de
Michael
Tobisch
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-361
- Fax
- 02372 551-5-361
- M.Tobisch@hemer.de
Erbbaurechte
Mit dem Erbbaurecht erhält der Erbbauberechtigte das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines bestimmten Grundstücks ein Bauwerk zu errichten und zu unterhalten.
Für die Bestellung, Übertragung, Inhaltsänderung und Belastung des Erbbaurechts ist die Einigung der Vertragsparteien und die Grundbucheintragung (§ 873 BGB) erforderlich.
Für die Verpflichtung zur Bestellung oder zum Erwerb des Erbbaurechts besteht die Notwendigkeit der notariellen Beurkundung, die Einigung ist durch öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen.
Zum Inhalt des Erbbaurechts gehören auch Vereinbarungen des Grundstückseigentümers und des Bauberechtigten über Einzelheiten, wie z.B. Errichtung, Instandhaltung und Verwendung des Bauwerks, Versicherung etc ..