- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
Hücking
Öffnungszeiten 321
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-385
- Fax
- 02372 551-5-385
- t.huecking@hemer.de
Sprenger
Fachdienstleitung
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-380
- Fax
- 02372 551-5-380
- t.sprenger@hemer.de
Pferdekamp
Öffnungszeiten 321
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
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- Fax
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- a.pferdekamp@hemer.de
Paul
Öffnungszeiten 321
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-228
- Fax
- 02372 551-5-228
- b.paul@hemer.de
Risse
Öffnungszeiten 321
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.
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- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-383
- Fax
- 02372 551-5-383
- c.risse@hemer.de
Biermann
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-117
- Fax
- 02372 551-5-117
- d.biermann@hemer.de
Rufbereitschaft des Ordnungsamtes
- Telefon
- 02351/10650
Sahm
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-130
- n.sahm@hemer.de
Schober
Anmeldung, Ausnahmegenehmigungen, Sondernutzungen
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-128
- f.a.schober@hemer.de
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
Leber
Öffnungszeiten 321
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.
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- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-387
- a.leber@hemer.de
Feuerwerksangelegenheiten
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 ganzjährig der zuständigen Behörde zwei Wochen, ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, vier Wochen vorher schriftlich anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall auf die Einhaltung der Frist nach Satz 1 verzichten, wenn dies aus besonderen Gründen gerechtfertigt erscheint.
In der Anzeige nach Absatz 3 sind anzugeben:
1. Name und Anschrift der für das Abbrennen des Feuerwerks verantwortlichen Personen sowie erforderlichenfalls Nummer und Datum der Erlaubnisbescheide nach § 7 oder § 27 des Gesetzes oder des Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes und die ausstellende Behörde,
2. Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks.
3. Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes,
4. die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit.
Infos im Überblick
Rechtsgrundlagen
- Sprengstoffgesetz (SprengG)
- Erste Verordnung zum SprengG
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Frau Leber
Raum 111
Hademareplatz 44
58675 Hemer
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Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
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