Fischereischeine
Wer dem Fischfang nachgehen möchte, benötigt neben einem Erlaubnisschein des Gewässereigentümers einen gültigen Fischereischein. Dieser kann für Hemeraner Bürgerinnen und Bürger nach bestandener Fischerprüfung im Bürgerbüro der Stadt Hemer ausgestellt werden.
Zur Fischerprüfung können Sie sich bei der unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises anmelden.
Für die Ausstellung eines Fischereischeins benötigen Sie einen Termin im Bürgerbüro.
Bitte bringen Sie Ihr Prüfungszeugnis und ein aktuelles Lichtbild mit.
- Fischereischein
Der Jahresfischereischein kann für Personen ab dem vierzehnten Lebensjahr, die eine Fischerprüfung abgelegt haben, als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden.
- Jahresfischereischein
Gültigkeitsdauer: Ein Kalenderjahr
Gebühr: 16,00 € (8,00 € Gebühr zzgl. 8,00 € Fischereiabgabe)
- Fünfjahresfischereischein
Gültigkeitsdauer: fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre
Gebühr: 48,00 € (24,00 € Gebühr zzgl. 24,00 € Fischereiabgabe)
- Jugendfischereischein
Der Jugendfischerschein kann für Personen ausgestellt werden, die mindestens das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Für den Jugendfischereischein muss keine Prüfung absolviert werden. Er berechtigt jedoch nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins.
Gültigkeitsdauer: Ein Kalenderjahr
Gebühr: 8,00 € (4,00 € Gebühr zzgl. 4,00 € Fischereiabgabe)
- Sonderfischereischein
Für Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden. Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines.
Gültigkeitsdauer: Ein oder fünf Kalenderjahr/e
Gebühr: 8,00 € (4,00 € Gebühr zzgl. 4,00 € Fischereiabgabe)
Vorzulegende Unterlagen
Welche Unterlagen und Formulare Sie mitbringen müssen, entnehmen Sie bitte den nebenstehenden „Infos im Überblick“.
Infos im Überblick
Kosten
Jugendfischereischein 8,00 €
Jahresfischereischein 16,00 €
Fünfjahresfischereischein 24,00 €
Rechtsgrundlagen
§§ 31- 36 Landesfischereigesetz NRW
Formulare
-
Fischereischein - Antrag auf Ausstellung / Verlängerung
Antrag Ausstellung - Verlängerung Fischereischein
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Bürgerbüro-Terminhotline
Raum EG
Hademareplatz 44
58675 Hemer
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