Fischereischeine

Wer dem Fischfang nachgehen möchte, benötigt neben einem Erlaubnisschein des Gewässereigentümers einen gültigen Fischereischein. 

Um einen Fischereischein zu erhalten, muss zunächst eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt werden. Zur Fischerprüfung können Sie sich bei der unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises anmelden. Anschließend können Sie den Fischereischein beantragen.

Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung in Nordrhein-Westfalen sind seit dem 01.07.2026 umfangreiche Änderungen im Fischereirecht in Kraft getreten. Hierzu zählen insbesondere die Einführung des digitalen Fischereischeins im Scheckkartenformat sowie die digitale Entrichtung der Fischereiabgabe.

Seit dem 01.07.2026 können Sie den Fischereischein bequem von zuhause aus online über das Service-Portal oder persönlich im Bürgerbüro beantragen. Auch die Fischereiabgabe kann über das Service-Portal oder im Bürgerbüro entrichtet werden. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des Online-Dienstes deutlich kostengünstiger als ein Termin im Bürgerbüro ist. 

Wenn Sie die Fischerprüfung vor dem 01.07.2026 bestanden haben, ist die erstmalige Beantragung des Fischereischeins über den Online-Dienst ausgeschlossen, da Sie für den Antrag Ihr Fischerprüfungszeugnis im Original vorlegen müssen und Prüfungszeugnisse erst seit dem 01.07.2026 digital im Fischereiregister hinterlegt werden. Den Fischereischein können Sie in diesem Fall nur im Bürgerbüro beantragen. 

 

Zur Online-Terminvergabe des Bürgerbüros

Sollten Sie noch einen gültigen Fischereischein besitzen, müssen Sie diesen nicht vor Ablauf der Gültigkeit in das Scheckkartenformat umtauschen. Der Fischereischein bleibt bis zum Ablauf seiner Gültigkeit nutzbar. Wenn Sie dennoch vorzeitig den alten Fischereischein in das neue digitale Scheckkartenformat umtauschen möchten, müssen Sie persönlich im Bürgerbüro vorstellig werden. 

Online-Antrag
Für die Online-Beantragung des Fischereischeins wird ein Nutzerkonto auf der digitalen Identitätsplattform BundID mit eID-Funktion des Personalausweises benötigt.

Für die Online-Beantragung eines Nachweises über die Entrichtung der Fischereiabgabe und des Ausländerfischereischeins reicht grundsätzlich auch ein einfacher BundID-Login (E-Mailadresse und Passwort). Die Bezahlung erfolgt online per Kreditkarte. Weitere Zahlungsmöglichkeiten sollen in den kommenden Jahren schrittweise eingeführt werden.

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)
Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) erteilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen. Der Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) kann entweder online  (nur für Personen mit Wohnsitz im EU-Ausland) oder bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden.

Jugendfischereischein
Der Jugendfischereischein wurde mit der Modernisierung es Fischereischeinwesens abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren dürfen die Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers ausüben. Sie sind in diesem Falle von der Fischereiabgabenpflicht befreit. Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtliches Ausweisdokument oder ein Schülerausweis mitzuführen. 

Fischereischein mit Begleitung (früher: Sonderfischereischein)
Die Beantragung eines Fischereischeins mit Begleitung ist nur online oder beim zuständigen Landesamt möglich. 

Gültigkeit
Der Fischereischein selbst wird unbefristet (auf Lebenszeit) ausgestellt. Die Gültigkeit richtet sich nach der gezahlten Fischereiabgabe. Diese kann weiterhin für ein oder fünf Kalenderjahre entrichtet werden.

Bearbeitungsdauer
Nach der Antragstellung wird Ihnen der Fischereischein einige Wochen später von einem zentralen Scheckkarten-Dienstleister per Post zugestellt. Für den Übergangszeitraum zwischen Antragstellung und Erhalt des Fischereischeins erhalten Sie ersatzweise einen Nachweis über die Ausstellung des Fischereischeins (digital oder in Papierform) und über die Zahlung der Fischereiabgabe.

 

Mitzuführende Unterlagen 

Folgende Dokumente sind bei der Fischereiausübung mitzuführen:

  • Fischereischein (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)

  • Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)

  • amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis)

  • gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer

 

Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zu den neuen Verfahren, den Onlinediensten sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der Internetseite der Leitstelle für das Fischereischeinwesen Nordrhein-Westfalen.

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Infos im Überblick

Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit: Im Bürgerbüro: 30,00 €, Online: 18,00 €

Entrichtung der Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr: Im Bürgerbüro: 22,00 € (10,00 € Abgabe zzgl. 12,00 € Gebühr), Online: 14,00 € (10,00 € Abgabe zzgl. 4,00 € Gebühr)

Entrichtung der Fischereiabgabe für fünf Kalenderjahre: Im Bürgerbüro: 50,00 € (30,00 € Abgabe zzgl. 20,00 € Gebühr), Online: 42,00 € (30,00 € Abgabe zzgl. 12,00 € Gebühr)

Erteilung eines Ausländerfischereischeins:  Im Bürgerbüro: 32,00 € (10,00 € Abgabe zzgl. 22,00 € Gebühr), Online: 20,00 € (10,00 € Abgabe zzgl. 10,00 € Gebühr)

  • Fischerprüfungszeugnis oder alter Fischereischein (wenn die Fischerprüfung nach dem 30.06.2026 abgelegt wurde ist die Vorlage des Fischerprüfungszeugnisses nicht erforderlich, da der Nachweis über die bestandene Prüfung von der Behörde im Fischereiregister digital abgerufen werden kann) 
     

  • Ausweisdokument zur Prüfung der Identität

§§ 31- 36 Landesfischereigesetz NRW

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