Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann

Die Gleichstellungsbeauftragte bietet allen Frauen, die wieder in den Beruf einsteigen wollen, Hilfe bei Fragen zum Thema Frau und Gesundheit, Gewalt in der Ehe, Trennungen usw. Sie ist zuständig für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Landesgleichstellungsgesetz sowie nach dem Frauenförderplan der Stadt Hemer. Weitere Aufgabenbereiche sind die Kontakt- und Informationspflege zu allen gesellschaftlich relevanten Gruppierungen in Hemer, die Organisation und Durchführung von Foren, Anhörungen und Aktionsveranstaltungen sowie die Beratung und Information von Ratsuchenden einschließlich der Vermittlung geeigneter Hilfen.

(1) Die Verwirklichung des Verfassungsgebots der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe können die Gemeinden Gleichstellungsbeauftragte bestellen.

(2) In kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern sowie in kreisfreien Städten sind grundsätzlich hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

(3) Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben. Das Nähere regelt die Hauptsatzung.

Weiterführende Seiten:

Infos des Bundes zu Gleichstellungsfragen

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Infos im Überblick

  • § 5 Gemeindeordnung
  • Landesgleichstellungsgesetz NRW
  • § 3 der Hauptsatzung der Stadt Hemer
Frau Irene Vormweg
Gleichstellungs- und Demographiebeauftragte
02372 551-211
i.vormweg@­hemer.de
Rathaus I
Raum 409
Hademareplatz 44
58675 Hemer

Beratung nur nach Terminvergabe.