Freizeitmaßnahmen - Förderung
Träger der freien Jugendhilfe können Anträge auf Förderung von Freizeitmaßnahmen stellen.
Die Höhe der zu gewährenden Zuschüsse richtet sich nach den durch den Rat der Stadt im Budget des Jugendamtes bereitgestellten Mitteln.
Antragsfrist! Die Anträge müssen spätestens am 31.03. eines Jahres eingegangen sein. Für die Maßnahmen wird den Trägern eine Vorauszahlung gewährt.
Frist für den Verwendungsnachweis! Bis zum 30.11. des Jahres sind die Zuschußempfänger verpflichtet, Nachweise über die durchgeführten Maßnahmen zu erbringen. Nach Prüfung der Unterlagen wird die Schlußabrechnung vorgenommen. Für eine nicht durchgeführte Maßnahme bzw. bei nicht rechtzeitig einereichter Abschlussmeldung wird die geleistete Vorauszahlung zurückgefordert.
Antragsformulare sind in den Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit enthalten.
Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit zum Download hier.
Infos im Überblick
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