Gartenbewässerung

Im Einzelnen wird hierzu auf Folgendes hingewiesen:

  1. Wasserschwundmengen für bereits angemeldete Wasserzähler sind, bezogen auf das jeweilige Kalenderjahr, durch den Gebührenpflichtigen bis zum 15. Februar des folgenden Jahres über das Formular Gartenbewässerung - Reduzierung Schmutzwassergebühren beim FD Stadtentwässerung der Stadt Hemer geltend zu machen. Sollten Sie nicht über einen Internetanschluss verfügen, wird Ihnen auf Anforderung das Antragsformular weiterhin auf dem Postweg geschickt, welches Sie dann vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden. Mit dem Antrag ist der Zählerstand mindestens zwei Fotos nachzuweisen. Auf einem Foto soll der Zähler mit Zählerstand, die Zählernummer, das Eichdatum mit der ordnungsgemäßen Verplombung erkennbar sein. Weitere Fotos sollen den Einbauort mit der Umgebung des Zählers aussagekräftig darstellen. Sind mehr als zwei Fotos erforderlich, können diese zusätzlich per Mail gesendet werden. Bei mehreren Zählern (z.B. einer im Garten und einer im Vorgarten) ist für jeden Zähler ein separater Antrag einzureichen.
    Eine telefonische Mitteilung der Zählerstände ist nicht mehr möglich!
     
  2. Der Gebührenpflichtige ist grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis durch einen auf seine Kosten eingebauten, ordnungsgemäß funktionierenden, geeichten und verplombten Wasserzähler (Zwischenzähler) zu führen. Der geeichte Wasserzähler ist nach den Herstellerangaben in regelmäßigen Abständen, spätestens nach 6 Jahren, auszutauschen. Der Zählerwechsel (Tausch) ist dem FD Stadtentwässerung schriftlich mitzuteilen.
    Der Zähler für Außenzapfstellen ist in der Regel durch einen Fachbetrieb fest im Leitungssystem zu verbauen. Ist der Leitungsverlauf vom Zähler bis zum Außenzapfhahn nicht sichtbar, wird eine Bestätigung des Fachunternehmens erforderlich, dass ausschließlich die Außenzapfstelle für die Gartenbewässerung angeschlossen ist.
    Zwischen dem Zähler und dem Außenzapfhahn dürfen keine weiteren Abzweige vorhanden sein.
    Sogenannte Zapfhahn- oder Aufschraubzähler werden nur anerkannt, wenn sich die Zapfstelle außerhalb des Gebäudes in unmittelbarer Nähe des Gartens befindet. Unterhalb dieser Zapfstelle darf sich kein an den Kanal angeschlossener Ablauf wie z. B. ein Waschbecken oder eine Ablaufrinne befinden.
    Der Zähler darf im Winter nicht abmontiert werden. Für den Frostschutz der Anlage ist der Eigentümer verantwortlich.
     
  3. Bei nicht geeichten Zählern bzw. Ablauf der Eichfrist oder nicht fristgerechter Meldung des Zählerstandes kann keine Schmutzwassergebührenminderung gewährt werden.
    Die Stadt Hemer ist nicht verpflichtet auf den Ablauf der Eichfrist hinzuweisen!
     
  4. Wird in einem Jahr kein Antrag auf Anerkennung von Abzugsmengen gestellt, kann bei einem Antrag im Folgejahr nicht die volle Differenz zum letzten gemeldeten Zählerstand berücksichtigt werden; es erfolgt dann lediglich eine anteilige Berechnung.
    Die anerkannten Wasserschwundmengen werden auf dem Abgabenbescheid automatisch im Verbrauchsjahr abgezogen, das der Berechnung der Schmutzwassergebühr zugrunde liegt.

 

 

Hinweise zum erstmaligen Einbau bzw. zum Austausch eines Wasserzählers zur Gartenbewässerung

  • Der erstmalige Einbau bzw. der Austausch eines Wasserzählers ist jederzeit möglich und vor der Inbetriebnahme beim FD Stadtentwässerung der Stadt Hemer über das vollständig ausgefüllte Formular Gartenbewässerung - Reduzierung Schmutzwassergebühren anzumelden. Der Einbau des Zählers ist anhand von mindestens zwei Fotos nachzuweisen. Sind mehr als zwei Fotos erforderlich, können diese zusätzlich per Mail gesendet werden. Auf einem Foto soll der Zähler mit Zählerstand, die Zählernummer, das Eichdatum mit der ordnungsgemäßen Verplombung erkennbar sein. Weitere Fotos sollen den Einbauort mit der Umgebung des Zählers aussagekräftig darstellen
  • Im Anschluss daran erfolgt ein gemeinsamer Ortstermin.
    Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Bodes, Tel.-Nr. 02372/551-378, Fax: 02372/551-5378, E-Mail: m.bodes@hemer.de.
     
  • Seitens des FD Stadtentwässerung der Stadt Hemer wird den interessierten Grundstückseigentümern empfohlen, vor einer Entscheidung über den Einbau eines Zwischenzählers zunächst die Wirtschaftlichkeit abzuschätzen. So sind den Kosten für die Anschaffung und den Einbau eines geeichten Wasserzählers die jährlich voraussichtlich eingesparten Schmutzwassergebühren gegenüber zu stellen. Als Faustregel gilt, dass ein handelsüblicher 10l-Eimer ca. 100 Mal gefüllt werden muss, damit das zur Gartenbewässerung benutzte Frischwasser zu einer Einsparung von 2,75€ (Gebührensatz 2023 je m3) bei den Schmutzwassergebühren führt. 

 

Wichtiger Hinweis:
Eine Reduzierung der Schmutzwassergebühr erfolgt nur, wenn sich die Zapfstelle außerhalb des Gebäudes in unmittelbarer Nähe des Gartens befindet (ist  anhand von Fotos zu belegen). Unterhalb dieser Zapfstelle darf sich kein an den Kanal angeschlossener Ablauf wie z. B. ein Waschbecken oder eine Ablaufrinne befinden.
Bei fest verbauten Wasserzählern, darf zwischen dem Zähler und dem Außenzapfhahn kein weiterer Abzweig vorhanden sein.
Die Befüllung eines Schwimm- oder Planschbeckens jeglicher Art und Größe ist vom Frischwasserabzug ausgeschlossen, da es sich nach den wasserrechtlichen Vorschriften (§ 54 Wasserhaushaltsgesetz) um Schmutzwasser handelt und somit über die öffentliche Abwasseranlage zu entsorgen ist. 

Ihr Team des
FD Stadtentwässerung der Stadt Hemer
Rathaus, Hademareplatz 44
58675 Hemer

Abwasser, Schmutzwassergebühren, Entwässerung, SEH, Stadtentwässerung

Infos im Überblick

Frau Michaela Bodes
02372 551-378
m.bodes@­hemer.de
Rathaus I
Raum 508
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

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