Gaststättenwesen
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt nach dem Gaststättengesetz eine spezielle Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann nur nach Vorliegen bestimmter Unterlagen und entsprechender Prüfung erteilt werden. Da eine umfangreiche Beratung notwendig ist, sollten Sie einen Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter telefonisch vorab vereinbaren. Selbstverständlich können Sie auch zu den Sprechzeiten direkt ins Rathaus kommen.
Gaststättenwesen, Gaststätte, Kneipe, Restaurant, Bar, Imbiss, Imbissstube, Café
Infos im Überblick
Kosten
bis zu 1.200 Euro
Rechtsgrundlagen
§ 2 GastG
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Frau Leber
02372 551-387
a.leber@hemer.de
Rathaus I
Raum 111
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Raum 111
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag | |
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.