Gaststättenwesen

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt nach dem Gaststättengesetz eine spezielle Erlaubnis.

Die Erlaubnis kann nur nach Vorliegen bestimmter Unterlagen und entsprechender Prüfung erteilt werden. Da eine umfangreiche Beratung notwendig ist, sollten Sie einen Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter telefonisch vorab vereinbaren. Selbstverständlich können Sie auch zu den Sprechzeiten direkt ins Rathaus kommen.

 

Gaststättenwesen, Gaststätte, Kneipe, Restaurant, Bar, Imbiss, Imbissstube, Café

Infos im Überblick

bis zu 1.200 Euro

§ 2 GastG

Frau Leber
02372 551-387
a.leber@­hemer.de
Rathaus I
Raum 111
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.