Gefahrenabwehr
Beseitigung von Störungen und Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (z. B. Lärmbelästigungen, Geruchsbelästigungen, Gefahren durch Tiere,...)
Lärmbelästigung,Lärm,Krach,Lautstärke,Geruchsbelästigung,Rauchbelästigung,Gefahren,Gefahrenabwehr
Infos im Überblick
Rechtsgrundlagen
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Herr Hücking
02372 551-385
t.huecking@hemer.de
Rathaus I
Raum 114
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Raum 114
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag | |
---|---|
Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.