Geldspielgeräte - Geeignetheitsbestätigung

Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in einer Hemeraner Schank- oder Speisewirtschaft, einem Beherbungsbetrieb oder in einer Spielhalle aufstellen möchten, benötigen Sie neben der Aufstellerlaubnis für Geldspielgeräte auch eine Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes.


Geldspielgeräte dürfen nicht in Wettvermittlungsstellen aufgestellt werden.

Geeignetheitsbescheinigung, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Automatenaufstellung, Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

Infos im Überblick

  • Antrag auf Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung
  • Aufstellerlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO (Vorlage der Originalurkunde erforderlich)
  • Beglaubigte Kopie der Gewerbeanzeige zum Automatenaufstellergewerbe

§ 33c Abs. 3 Gewerbeordnung