Gewerbeabmeldung

Sie müssen Ihr Gewerbe bei der Gewerbemeldestelle der Stadt Hemer abmelden, wenn

  • Sie Ihre selbständige gewerbliche Tätigkeit auf Dauer einstellen
  • Sie Ihre Betriebsstätte in eine andere Stadt verlegen
  • Sie für Ihren Gewerbebetrieb eine neue Rechtsform wählen, zum Beispiel wenn Sie bisher eine Einzelfirma hatten und diese zukünftig als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betreiben wollen. In diesem Fall muss die Einzelfirma abgemeldet und die GmbH neu angemeldet werden.
Gewerbeabmeldung,Abmeldung,Gewerbe

Infos im Überblick

  • gebührenfrei

§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

  • Gewerbeabmeldung nach § 14 oder § 55 c Gewerbeordnung mit Empfangsbestätigung

    Sie müssen Ihr Gewerbe bei der Gewerbemeldestelle der Stadt Hemer abmelden, wenn

    Sie Ihre selbständige gewerbliche Tätigkeit auf Dauer einstellen

    Sie Ihre Betriebsstätte in eine andere Stadt verlegen

    Sie für Ihren Gewerbebetrieb eine neue Rechtsform wählen, zum Beispiel wenn Sie bisher eine Einzelfirma hatten und diese zukünftig als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betreiben wollen. In diesem Fall muss die Einzelfirma abgemeldet und die GmbH neu angemeldet werden.

Herr Risse
02372 551-383
c.risse@­hemer.de
Rathaus I
Raum 113
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.