Gewerbeabmeldung
Sie müssen Ihr Gewerbe bei der Gewerbemeldestelle der Stadt Hemer abmelden, wenn
- Sie Ihre selbständige gewerbliche Tätigkeit auf Dauer einstellen
- Sie Ihre Betriebsstätte in eine andere Stadt verlegen
- Sie für Ihren Gewerbebetrieb eine neue Rechtsform wählen, zum Beispiel wenn Sie bisher eine Einzelfirma hatten und diese zukünftig als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betreiben wollen. In diesem Fall muss die Einzelfirma abgemeldet und die GmbH neu angemeldet werden.
Gewerbeabmeldung,Abmeldung,Gewerbe
Infos im Überblick
Kosten
- gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Formulare
-
Gewerbeabmeldung nach § 14 oder § 55 c Gewerbeordnung mit Empfangsbestätigung
Sie müssen Ihr Gewerbe bei der Gewerbemeldestelle der Stadt Hemer abmelden, wenn
Sie Ihre selbständige gewerbliche Tätigkeit auf Dauer einstellen
Sie Ihre Betriebsstätte in eine andere Stadt verlegen
Sie für Ihren Gewerbebetrieb eine neue Rechtsform wählen, zum Beispiel wenn Sie bisher eine Einzelfirma hatten und diese zukünftig als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betreiben wollen. In diesem Fall muss die Einzelfirma abgemeldet und die GmbH neu angemeldet werden.
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Herr Risse
02372 551-383
c.risse@hemer.de
Rathaus I
Raum 113
Hademareplatz 44
58675 Hemer
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58675 Hemer
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.