Gewerbeanmeldung
Jede Ausübung einer selbstständigen, regelmäßigen, entgeltlichen Tätigkeit (Gewerbe) ist anzuzeigen. Wenn Ihr Gewerbebetrieb im Stadtgebiet Hemer liegt, nimmt die Gewerbemeldestelle der Stadt Hemer Ihre Gewerbeanmeldung entgegen und bescheinigt Ihnen die ordnungsgemäße Anzeige Ihres Gewerbes.
Eine Gewerbeanmeldung ist unverzüglich bei Beginn des Gewerbes erforderlich. Die Anmeldung eines Gewerbes hat in der Regel der Gewerbetreibende persönlich unter Vorlage des Personalausweises vorzunehmen. Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind bzw. eingetragen werden sollen, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.
Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich
- bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit
- bei Übernahme eines bestehenden Betriebes (z. B. durch Kauf, Pacht oder Erbfolge)
- bei Verlegung des Gewerbebetriebes in eine andere Stadt (Anmeldung am neuen Standort)
- bei Errichtung einer Zweigstelle
- bei Wechsel der Rechtsform bzw. Gesellschaftsform
Anzeigepflichtig ist
- bei Einzelfirmen der Inhaber als natürliche Person,
- bei Personengesellschaften (wie GbR, OHG, KG) jeder geschäftsführende Gesellschafter; die Anzeigepflicht trifft jeden Gesellschafter in Person, unabhängig von den anderen.
- Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, Limited, AG) der gesetzliche Vertreter (z.B. der Geschäftsführer einer GmbH)
Weitere nützliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Go! Gründungsnetzwerkes NRW www.go.nrw.de
Infos im Überblick
Kosten
- 26,00 Euro bei natürlichen Personen
- 33,00 Euro bei juristischen Personen
- 13,00 Euro für jeden weiteren Vertreter bei juristischen Personen
- 15,00 Euro für Zeitschriften
Rechtsgrundlagen
- § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung
Formulare
-
Gewerbeanmeldung nach § 14 oder § 55 c Gewerbeordnung mit Empfangsbestätigung
Jede Ausübung einer selbstständigen, regelmäßigen, entgeltlichen Tätigkeit (Gewerbe) ist anzuzeigen. Wenn Ihr Gewerbebetrieb im Stadtgebiet Hemer liegt, nimmt die Gewerbemeldestelle der Stadt Hemer Ihre Gewerbeanmeldung entgegen und bescheinigt Ihnen die ordnungsgemäße Anzeige Ihres Gewerbes.
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Herr Risse
Raum 113
Hademareplatz 44
58675 Hemer
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.