Gewerberegisterauskunft
Das Ordnungsamt führt ein Gewerberegister, in dem alle in der Stadt Hemer aktuell oder ehemals gemelkdeten Gewerbe erfasst sind. Gespeichert sind u. a. folgende Daten:
- Name und Anschrift des Betriebes
- Name und Adresse des/der Betriebsinhaber
- Datum des Beginns / der Beendigung der gewerblichen Tätigkeit
- Angaben über die Art der angemeldeten Tätigkeit
Oft wird das Gewerberegister mit dem Gewerbezentralregister, welches beim Bundesamt für Justiz geführt wird verwechselt.
Öffentliche und nicht öffentliche Stellen, also auch Privatpersonen, können eine Auskunft aus dem Gewerberegister erhalten.
- Der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit gehören zu den Grunddaten des Gewerbetreibenden und dürfen allgemein zugänglich gemacht werden.
- Über die Grunddaten hinausgehende Informationen können aus datenschutzrechtlichen Gründen nur erteilt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse, zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.
Der Antrag auf Auskunft kann schriftlich (formlos) gestellt werden und ist in jedem Einzelfall zu begründen. Telefonische Auskünfte können nicht erteilt werden.
Sie tragen zu einer raschen und positiven Beantwortung Ihrer Anfragen bei, wenn Sie alle Ihnen bereits bekannten Angaben über den gesuchten Gewerbebetrieb machen.
Die Auskünfte aus dem Gewerberegister entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle nach § 14 der Gewerbeordnung bis zum Tag der Auskunftserteilung angezeigt wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann daher keine Gewähr übernommen werden.
Gewerbetreibende sind nicht verpflichtet, Änderungen ihrer Wohnanschrift mitzuteilen. Falls Sie Angaben zur Wohnanschrift benötigen, müssten Sie eine Auskunft aus dem Melderegister anfordern.
Die Auskunft aus dem Gewerberegister ist nicht zu verwechseln mit der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Infos im Überblick
Kosten
30,00 Euro (auch Negativauskünfte, d. h. wenn ein Gewerbebetrieb nicht ermittelt werden konnte, sind kostenpflichtig)
Rechtsgrundlagen
§ 14 Abs. 5 - 7 Gewerbeordnung (GewO)
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Herr Risse
Raum 113
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag | |
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.