Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine der ältesten Steuern im Finanzsystem Deutschlands und dient hauptsächlich der Einnahmeerzielung der Städte und Gemeinden. Diese Einnahmen dienen zur Erfüllung von öffentlich-rechtlichen Aufgaben (z.B. Unterhaltung von Schulen, Leistungen zur Jugend- und Sozialhilfe usw.), die die Kommunen zu bewältigen haben. Weiterhin soll sie für die Kommunen einen Ausgleich für die Lasten bieten, die sich bei der Schaffung einer den Betrieben dienenden Infrastruktur (Straßenbau, Schaffung von Gewerbegebieten) ergeben. In der Struktur der gemeindlichen Steuereinnahmen steht die Gewerbesteuer an erster Stelle und ist damit die bedeutendste Steuereinnahme der Gemeinden. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb soweit er im Inland betrieben wird. Näheres hierzu regelt u. a. das Gewerbesteuergesetz (GewSt).
Höhe der Gewerbesteuerhebesätze:
2002 - 2004 = 425 %
2005 - 2010 = 430 %
2011 - 2012 = 465 %
2013 - = 480 %
Weitere Fragen zur Gewerbesteuer beantwortet Ihnen gerne Ihre Ansprechpartnerin bei der Stadt Hemer.
Infos im Überblick
Rechtsgrundlagen
- Rechtliche Grundlagen sind u. a. der Art. 106 (6) des Grundgesetzes (GG) sowie das Gewerbesteuergesetz (GewSt) und die Abgabenordnung (AO).
Zuständige Abteilungen
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Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.
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