Grundbesitzabgaben (Grundsteuern, Entwässerungs- und Abfallbeseitigungsgebühren)

Der Begriff Grundbesitzabgaben umfasst die Grundsteuer sowie die Gebühren für Abfallentsorgung und Entwässerung.

Während die Grundsteuer ohne konkrete Gegenleistung erhoben wird und allein der Einnahmebeschaffung dient, werden die Benutzungsgebühren als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen erhoben.

Die Grundsteuer und die Gebühren werden in der Regel zusammengefasst zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres für das gesamte Jahr festgesetzt.


Sie sind dann in vier gleich hohen Quartalsbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu entrichten.

Bei der Festsetzung der Gebühren wird von den jeweils geltenden Satzungen ausgegangen. Die Gebühren berechnen sich für

  • die Abfallbeseitigung nach der der Abfallart, der Größe des Behälters und der Häufigkeit der Leerung; 
  • die Entwässerung und die Abwasserabgaben für die Ableitung des Schmutzwassers nach der zugeleiteten Frischwassermenge und für die Ableitung des Niederschlagswassers nach der bebauten / befestigten Fläche;
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Infos im Überblick

  •  Art. 106 Abs. 6 GG und im Grundsteuergesetz
  • Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Hemer
  • Gebührensatzung für die Entwässerung in der Stadt Hemer
Frau Larissa Grießel
02372 551-308
l.griessel@­hemer.de
Rathaus I
Raum 408
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58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.

Frau Sarah Schwaer
02372 551-203
s.schwaer@­hemer.de
Rathaus I
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58675 Hemer

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Frau Sabine Sieberg
02372 551-320
s.sieberg@­hemer.de
Rathaus I
Raum 401
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58675 Hemer

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