Grundsteuer

Der aktuelle Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt:  350 v.H.

Der aktuelle Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt:  680 v.H.

Wichtiger Hinweis zur Grundsteuerpflicht bei Eigentumswechsel

Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt (sog. Stichtagsprinzip). Persönlicher Schuldner der Grundsteuer für jeweils ein Kalenderjahr ist derjenige, dem die grundsteuerpflichtige wirtschaftliche Einheit zu Beginn des Kalenderjahres (01. Januar) zuzurechnen ist. Das Stichtagsprinzip bedeutet, dass Änderungen während des Kalenderjahres sich erst für die Grundsteuer des nächsten Kalenderjahres auswirken können.

Bei einer rechtsgeschäftlichen Übertragung des Eigentums (z.B. Verkauf, Schenkung) ist somit der/die bisherige Eigentümer/in gegenüber der Stadt Hemer noch für das ganze Jahr des Übergangs steuerpflichtig. Privatrechtliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bleiben hiervon selbstverständlich unberührt.

Eine evtl. anteilige Verrechnung der Grundsteuer mit dem/der Erwerber/in kann - entsprechend den Regelungen im Kaufvertrag - auf privatrechtlicher Basis vorgenommen werden.

Hinweis Über die Eigentumsveränderungen wird die Stadt Hemer nicht unmittelbar vom Grundbuchamt informiert. Nur das Finanzamt, das für die Zurechnungsfortschreibung auf den/die neuen Eigentümer/in zuständig ist, erhält eine Mitteilung. Folglich können Änderungen erst vollzogen werden, wenn die Stadt Hemer durch neue Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes davon Kenntnis erhält.

Nießbrauchrecht
Auch bei Einräumung eines Nießbrauchs muss ein Eigentumswechsel auf den neuen Eigentümer durchgeführt werden. Sofern der Grundsteuerbescheid nach wie vor dem Nießbrauchnehmer zugestellt werden soll, bitten wir uns davon zu informieren.

Grundsteuer, Steuern, Haus, Landwirtschaft

Infos im Überblick

  • Grundsteuergesetz Haushaltssatzung der Stadt Hemer
Frau Larissa Grießel
02372 551-308
l.griessel@­hemer.de
Rathaus I
Raum 408
Hademareplatz 44
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.

Frau Sarah Schwaer
02372 551-203
s.schwaer@­hemer.de
Rathaus I
Raum 401
Hademareplatz 44
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin einen Termin.

Frau Sabine Sieberg
02372 551-320
s.sieberg@­hemer.de
Rathaus I
Raum 401
Hademareplatz 44
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin einen Termin.