Grundstücksentwässerung

Die Entwässerung Ihres Hauses ist ein wichtiger Bestandteil der gesamten Abwasserentsorgung.  Das Abwasser gelangt von Ihren privaten Leitungen gesammelt in die öffentliche Kanalisation und fließt danach zur Kläranlage. Der Großteil der Kanalisation liegt im privaten Bereich, deswegen ist es sehr wichtig, dass die privaten Leitungen in einem einwandfreien Zustand sind. Die städtische Kanalisation wird von der Stadt gereinigt, geprüft und saniert, aber für die privaten Leitungen, vom Anschlusspunkt an den öffentlichen Kanal bis hin ins Haus, ist jeder einzelne Grundstückseigentümer verantwortlich.  Bei einem Neubau muss meistens ein neuer Anschluss an die öffentliche Kanalisation installiert werden und beim Abbruch eines Hauses muss dieser wieder ordnungsgemäß verschlossen werden. Diese Arbeiten dürfen in Hemer nur bei der Stadtentwässerung Hemer - SEH zugelassene Fachbetriebe durchführen. Die Liste mit den Fachbetreiben bekommen Sie bei der SEH.  Wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Kanalisation angeschlossen wird, muss dies bei der SEH angezeigt und von uns abgenommen werden.  Auch ist darauf zu achten, wenn Ihre geplante Abwasserleitung private Fremdgrundstücke berührt oder durchläuft, dann muss eine eingetragene Grunddienstbarkeit mit zum Entwässerungsantrag eingereicht werden. Ein Weiterer Hinweis für Sie als Bauherren ist, dass laut Abwassersatzung Sie selbst für den Schutz gegen Rückstau in Ihrem Haus verantwortlich sind. Das bedeutet, dass alle Räume die unterhalb der Rückstauebene oder Straßenoberkante liegen, mit einer Rückstausicherung geschützt werden sollten.

Weitere Informationen zum Thema Grundstücksentwässerung finden Sie unter:

Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Mischwasser

Infos im Überblick

Für die Genehmigung wird folgendes zweifach benötigt: Für den Bauantrag wird der Entwässerungsantrag, ein Lageplan mit einem Maßstab 1:500 mit den eingezeichneten vorhandenen und/oder geplanten baulichen Anlagen, die Lage der öffentlichen Abwasseranlage mit deren Gestaltung als Mischsystem oder Trennsystem sowie die Lage etwaiger Kontroll- bzw. Prüfschächte und Bauzeichnungen mit einem Maßstab von 1:100  als Grundriss- und Schnittzeichnung mit der Anzahl, Lage, Nennweite, technischen Ausführung und dem Gefälle der Grund-, Fall- und sonstigen Abwasserleitungen. Für einen Bauantrag eines Carports/ einer Garage/ eines Wintergartens wird eine Lageplan mit dem genauen Leitungsverlauf der Niederschlagswasserbeseitigung benötigt. Diese Zeichnung kann eine einfache Skizze sein. Für den Bauantrag einer Nutzungsänderung benötigen wir den Entwässerungsantrag und abhängig von der Beeinflussung der Entwässerungsverhältnisse müssen bei Nutzungsänderungen und Umbauten neue Bauzeichnungen angefertigt werden, die die neue Grundstücksentwässerung darstellen. Bei einem Bauantrag für den Abriss eines Gebäudes wird lediglich der Entwässerungsantrag benötigt.

Abwassersatzung der Stadt Hemer, Din 1986, Landeswassergesetz, Wasserhaushaltsgesetz