Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Bürgergeld)
Sozialhilfe/Hilfe zum Lebensunterhalt ist Personen zu gewähren, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.
Sozialhilfe/Hilfe zum Lebensunterhalt ist Einkommens- und Vermögensabhängig und wird nur nachrangig gewährt. Daher erhält Sozialhilfe/Hilfe zum Lebensunterhalt nicht, wer sich vor allem durch den Einsatz seiner Arbeitskraft sowie seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, beispielsweise von Unterhaltspflichtigen, erhält.
Bei Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ("Jobcenter") kann keine Sozialhilfe/Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt werden.
Infos im Überblick
Was muss ich mitbringen?
Vollständige Nachweise über vorhandenes Einkommen und Vermögen, Mietvertrag, Mietbescheinigung, Belege über laufende Ausgaben sowie je nach Fallgestaltung weitere Unterlagen
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch - SGB XII
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Herr Siethoff
Raum 505
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.
Frau Altemeyer
Raum 506
Hademareplatz 44
58675 Hemer
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Frau Schlepp
Raum 502
Hademareplatz 44
58675 Hemer
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Frau Kunz
Raum 502
Hademareplatz 44
58675 Hemer
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Frau Höhm
Raum 504
Hademareplatz 44
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Frau Raffenberg
Raum 503
Hademareplatz 44
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Frau Heuser
Raum 502
Hademareplatz 44
58675 Hemer
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