Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Bürgergeld)

Sozialhilfe/Hilfe zum Lebensunterhalt ist Personen zu gewähren, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.

Sozialhilfe/Hilfe zum Lebensunterhalt ist Einkommens- und Vermögensabhängig und wird nur nachrangig gewährt. Daher erhält Sozialhilfe/Hilfe zum Lebensunterhalt nicht, wer sich vor allem durch den Einsatz seiner Arbeitskraft sowie seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, beispielsweise von Unterhaltspflichtigen, erhält.

Bei Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ("Jobcenter") kann keine Sozialhilfe/Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt werden.   

Infos im Überblick

Vollständige Nachweise über vorhandenes Einkommen und Vermögen, Mietvertrag, Mietbescheinigung, Belege über laufende Ausgaben sowie je nach Fallgestaltung weitere Unterlagen

Herr Siethoff
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