Hilfe zur Pflege nach § 61 Sozialgesetzbuch-XII

Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im täglichen Leben in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, ist Hilfe zur Pflege zu leisten.  

Die Anträge auf Leistungen der Hilfe zur Pflege können beim Fachdienst Soziales der Stadt Hemer gestellt werden.

Bearbeitet werden die Anträge beim Fachdienst Pflege des Märkischen Kreises in Altena.

 

Infos im Überblick

Bitte halten Sie zunächst Rücksprache mit Ihrem Ansprechpartner.