Jugendschutz (Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz)

Im gesetzlichen Jugendschutz werden Ge- und Verbote aufgestellt, um junge Menschen vor Gefahren zu schützen. Der erzieherische Jugendschutz soll dazu beitragen, dass junge Menschen Gefahren erkennen und sich aufgrund eigener Entscheidung davor schützen können.

§ 14 SGB VIII:

1. Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.

2. Die Maßnahmen sollen

2.1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,

2.2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Um diesen Auftrag zu erfüllen, bietet das Jugendamt Informationsveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit für Eltern und Kinder zu Themen im Zusammenhang mit Sucht (Drogen, Alkohol, Essen), Spiel, sexuellem Mißbrauch usw. aber auch z.B. erlebnispädagogische Maßnahmen für gefährdete Kinder und Jugendliche.

 

Gaststätten, Tanzveranstaltungen, Glücksspiel, Alkohol, Tabak, Film

Infos im Überblick

  • §14 SGB VIII -Kinder- und Jugendhilfegesetz -,
  • Jugendschutzgesetz -JuSchG-,
  • Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder -JMStV-

Wichtig!

Auskünfte zu den gesetzlichen Regelungen gibt es landeszentral

mo,di,mi 9-17 Uhr, do. 9-19 Uhr und fr. 9-15 Uhr

über die Telefon-Hotline 0221/921392-33 und per e-mail über auskunftsstelle@​mail.ajs.nrw.de

Herr Michael Hoppe
02372 551-283
m.hoppe@­hemer.de
Rathaus II
Raum 109
Hademareplatz 48
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

und nach Vereinbarung