Kindertagesbetreuung
Grundsätzlich muss das Jugendamt als örtlicher Träger ein bedarfsgerechtes, örtliches Angebot an Tagesbetreuung für Kinder sicherstellen. Das Hemeraner Jugendamt ist deshalb Ansprechpartner und erste Beratungsstelle bei allen Fragen zur Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.
Alle notwendigen Formulare und Informationen (Elternbeiträge, Elternbeitragssatzung, Erklärung zum Elterneinkommen oder auch Infos zur Kindertagespflege) finden Sie hier.
Infos im Überblick
Kosten
Was muss ich mitbringen?
Einkommensnachweise für die Berechnung des Einkommens
Zentrale Erreichbarkeit:
Sofern Sie keine mitarbeiterbezogene E-Mail versenden möchten, empfehlen wir Ihnen, die Adresse kindertagesbetreuung@hemer.de zu nutzen. So können wir aufgrund diverser Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten eine zügige Bearbeitung Ihrer Anfrage garantieren.
Rechtsgrundlagen
Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Frau Susanne Rücker
Raum 12
Dahlienweg 1-3
58675 Hemer
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin einen Termin.