Krankentransport und Rettungsdienst

Information: Für die Benutzung des Krankentransport- und Rettungsdienstes der Stadt Hemer werden Gebühren erhoben. Näheres hierzu regelt die Gebührensatzung für den Krankentransport- und Rettungsdienst der Stadt Hemer vom 17.12.2010. Sie sind gesetzlich krankenversichert: Die Gebühren werden bei Ihnen grundsätzlich direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Zuzahlungen zu Krankentransporten (Eigenanteil) werden Ihnen je nach Krankenkasse zum einen direkt von dieser berechnet, zum anderen von der Stadt Hemer. In diesen Fällen erhalten Sie einen Gebührenbescheid, der von der ursprünglichen Gebühr mindestens 5 %, maximal 10 % (höchstens 10,- €) einfordert. Bei Rückfragen zum Eigenanteil wenden Sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse. Sie sind privat krankenversichert: Privat Versicherte bekommen den Gebührenbescheid direkt nach Hause geschickt und müssen für die Forderung in Vorkasse treten. Sie rechnen die Gebühren dann wie jede andere Arztrechnung mit ihrer privaten Krankenkasse ab.
 

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