- Anschrift
- 001 Hauptstraße 18-20 58675 Hemer
Markus
Heuel
Fachdienstleitung und Leiter der Feuerwehr Hemer
Feuer- und Rettungswache
Montag
8.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.30 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.30 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 18-20 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 5507-10
- Fax
- 02372 5507-30
- m.heuel@hemer.de
Eva-Maria
Tebbe
Verwaltung Feuerwehr
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 18-20 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 5507-26
- Fax
- 02372 5507-25
- e.m.tebbe@hemer.de
Peter
Böckelmann
Abteilungsleiter Technik und stellv. Fachdienstleitung
Feuer- und Rettungswache
Montag
8.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.30 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.30 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 18-20 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 5507-11
- Fax
- 02372 5515-731
- p.boeckelmann@hemer.de
Andreas
Schulte
Abteilungsleiter Vorbeugender Brandschutz
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 18-20 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 5507-12
- a.schulte@hemer.de
Jessica
Drinhaus
Verwaltung Feuerwehr, Krankentransportabrechnung
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 18-20 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 550718
- j.drinhaus@hemer.de
Krankentransport und Rettungsdienst
Information: Für die Benutzung des Krankentransport- und Rettungsdienstes der Stadt Hemer werden Gebühren erhoben. Näheres hierzu regelt die Gebührensatzung für den Krankentransport- und Rettungsdienst der Stadt Hemer vom 17.12.2010. Sie sind gesetzlich krankenversichert: Die Gebühren werden bei Ihnen grundsätzlich direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Zuzahlungen zu Krankentransporten (Eigenanteil) werden Ihnen je nach Krankenkasse zum einen direkt von dieser berechnet, zum anderen von der Stadt Hemer. In diesen Fällen erhalten Sie einen Gebührenbescheid, der von der ursprünglichen Gebühr mindestens 5 %, maximal 10 % (höchstens 10,- €) einfordert. Bei Rückfragen zum Eigenanteil wenden Sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse. Sie sind privat krankenversichert: Privat Versicherte bekommen den Gebührenbescheid direkt nach Hause geschickt und müssen für die Forderung in Vorkasse treten. Sie rechnen die Gebühren dann wie jede andere Arztrechnung mit ihrer privaten Krankenkasse ab.