Landeshundegesetz - große Hunde 40 cm, 20 kg

Wenn Sie einen Hund halten, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 Zentimetern oder ein Gewicht von 20 Kilogramm erreicht, müssen Sie die Hundehaltung in NRW anzeigen.

Die Anzeige eines großen Hundes ist unabhängig von der Hundesteueranmeldung.

Zum Formular für die Anzeige Ihres Hundes gelangen Sie hier.

Hundehaltung, große Hunde, Hunde 40 cm,20 kg

Infos im Überblick

25 Euro Verwaltungsgebühren

  • Anzeigevordruck
  • Sachkundenachweis
  • Haftpflichtversicherungsnachweis
  • Nachweis über die Microchipkennzeichnung
Herr Risse
02372 551-383
c.risse@­hemer.de
Rathaus I
Raum 113
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.