Landeshundegesetz - große Hunde 40 cm, 20 kg

Wenn Sie einen Hund halten, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 Zentimetern oder ein Gewicht von 20 Kilogramm erreicht, müssen Sie die Hundehaltung in NRW anzeigen.

Die Anzeige eines großen Hundes ist unabhängig von der Hundesteueranmeldung.

Zum Formular für die Anzeige Ihres Hundes gelangen Sie hier.

Hundehaltung, große Hunde, Hunde 40 cm,20 kg

Infos im Überblick

25 Euro Verwaltungsgebühren

  • Anzeigevordruck
  • Sachkundenachweis
  • Haftpflichtversicherungsnachweis
  • Nachweis über die Microchipkennzeichnung