Lernanfänger

  1. Einschulung schulpflichtiger Kinder
  2. Anträge auf vorzeitige Einschulung

Kinder, die bis jeweils zum 30. Juni des jeweiligen Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, werden in demselben Kalenderjahr schulpflichtig. Die Schulpflicht beginnt am 01. August des Jahres.

Die Daten der Lernanfänger werden in Zusammenarbeit mit dem Bürgerbüro ermittelt. Zum Ende des vorhergehenden Jahres, in der Regel im September, erhalten die Erziehungsberechtigten von der zuständigen Grundschule ein Informationsschreiben. Dieses Schreiben enthält unter anderem den Anmeldetermin. Die Anmeldung in der zuständigen Grundschule wird mit dem persönlichen Kennenlernen des Kindes verbunden, so dass der Schulleiter/die Schulleiterin eine erste Einschätzung hinsichtlich der Schulfähigkeit des Kindes vornehmen kann. Schulfähig sind Kinder, die die erforderlichen geistigen und körperlichen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Nach der Anmeldung in der Grundschule erfolgt dann die Einladung des Gesundheitsamtes des Märkischen Kreises zur schulärztlichen Untersuchung. Eine endgültige Beurteilung wird selbstverständlich erst in den ersten Schulwochen erfolgen.

Grundsätzlich werden alle Eltern in der oben beschriebenen Weise im voraus informiert. Allerdings können aus technischen Gründen nur die Lernanfänger berücksichtigt werden, die bis zum 30.06. eines jeden Kalenderjahres in Hemer wohnhaft sind.
Falls Zuzüge in der zweiten Jahreshälfte erfolgen, ist es notwendig, dass sich die Erziehungsberechtigten entweder frühzeitig an die zuständige Schule oder das Amt für Bildung und Sport wenden.

2. Anträge auf vorzeitige Einschulung

Kinder, die nach dem 30. Juni des entsprechenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung hierüber trifft der Schulleiter nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten, das mit dem persönlichen Kennenlernen des Kindes verbunden werden soll und unter Berücksichtigung des anschließenden schulärztlichen Gutachtens.

Die Anmeldung zur vorzeitigen Einschulung kann bei der zuständigen Grundschule während der üblichen Lernanfängeranmeldung oder später vorgenommen werden. Die zuständige Grundschule kann bei Bedarf beim Amt für Bildung und Sport der Stadt Hemer erfragt werden. Die Lernanfänger-Anmeldetermine werden auch in der örtlichen Presse bekannt gegeben.

Infos im Überblick

Frau Ute Daniel
02372 551-255
u.daniel@­hemer.de
Türmchenvilla -Villa Prinz-
Hauptstrasse 209
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12.30 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12.30 Uhr
Freitag:8.30 bis 12.30 Uhr

und nach Vereinbarung

Frau Ivonne Ullrich
02372 551-253
i.ullrich@­hemer.de
Türmchenvilla -Villa Prinz-
Raum 13
Hauptstrasse 209
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17.30 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

und nach Vereinbarung