Lernanfänger

Einschulung schulpflichtiger Kinder

Kinder, die bis zum 30. September des jeweiligen Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, werden in demselben Kalenderjahr zum 01. August schulpflichtig.

Die Erziehungsberechtigten erhalten im September des vorhergehenden Jahres von der Stadt Hemer, Fachdienst Schule und Sport ein Informationsschreiben über die Anmeldung an einer Grundschule. Dieses Schreiben enthält unter anderem den jeweiligen Anmeldetermin, die Mitteilung der nächstgelegenen Grundschule und einen Anmeldeschein. Dieser Anmeldeschein muss bis zum genannten Anmeldetermin bei einer der acht Grundschulen der Stadt Hemer per Post, mittels Hausbriefkasten der Schule oder persönlich im Sekretariat eingereicht werden. Eine Liste der Grundschulen und deren Betreuungsangeboten liegt dem Schreiben ebenfalls bei. Hinsichtlich des weiteren Verfahrens, wie z.B. die persönliche Vorstellung des Kindes und Einreichung weiterer Unterlagen wird sich die Grundschule dann direkt mit den Erziehungsberechtigten in Verbindung setzen. Die Wahl der Grundschule steht den Eltern grundsätzlich frei. Allerdings hat jedes Kind einen vorrangigen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegenen Grundschule im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.

Eine Übernahme von Schülerfahrkosten kann nur dann erfolgen, wenn der einfache kürzeste Schulweg zur nächstgelegenen Grundschule mehr als 2 km beträgt.

 

Anträge auf vorzeitige Einschulung

Kinder, die nach dem 30. September des entsprechenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung hierüber trifft der Schulleiter nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten, das mit dem persönlichen Kennenlernen des Kindes verbunden werden soll und unter Berücksichtigung des anschließenden schulärztlichen Gutachtens.

Die Anmeldung zur vorzeitigen Einschulung kann bei der zuständigen Grundschule während der üblichen Lernanfängeranmeldung oder später vorgenommen werden. Die zuständige Grundschule kann bei Bedarf beim Fachdienst Schule und Sport der Stadt Hemer erfragt werden. Die Lernanfänger-Anmeldetermine werden auch in der örtlichen Presse bekannt gegeben.

Infos im Überblick

Frau Ute Daniel
02372 551-255
u.daniel@­hemer.de
Türmchenvilla -Villa Prinz-
Hauptstrasse 209
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12.30 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12.30 Uhr
Freitag:8.30 bis 12.30 Uhr

und nach Vereinbarung

Frau Ivonne Ullrich
02372 551-253
i.ullrich@­hemer.de
Türmchenvilla -Villa Prinz-
Raum 13
Hauptstrasse 209
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17.30 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

und nach Vereinbarung