Lernmittelfreiheit

Nach § 96 Schulgesetz NRW werden den Schülerinnen und Schülern vom Schulträger (Stadt Hemer) Lernmittel zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen.
Für die Überlassung gelten Durchschnittsbeträge, die vom Landesgesetzgeber festgelegt wurden. Von diesem Durchschnittsbetrag haben die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler einen Eigenanteil selbst zu tragen. Dieser Eigenanteil beträgt ein Drittel des jeweiligen Durchschnittsbetrages. Die Entscheidung darüber, welche Lernmittel in Höhe des Eigenanteils zu beschaffen sind, trifft die Schulkonferenz.

Für die allgemein bildenden Schulen werden folgende Durchschnittsbeträge festgesetzt:

 

1. Primarstufe
 
 
 
Grundschule                                                                          bis zu
 
36,00 €
 

2. Sekundarstufe I  
 
 
 
Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule         bis zu
 
78,00 €
 

3.Sekundarstufe II
 
 
 
Gymnasiale Oberstufe                                                          bis zu
 
71,00 €
 


Der Eigenanteil entfällt für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Dieser Personenkreis kann beim Fachdienst Schule und Sport der Stadt Hemer einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen.

Ansprechpartnerin:
Bernadette Böger
Telefon: 02372/5506-252
E-Mail: b.boeger@​hemer.de

Schulbücher

Infos im Überblick

Schulgesetz NRW

Frau Ute Daniel
02372 551-255
u.daniel@­hemer.de
Türmchenvilla -Villa Prinz-
Hauptstrasse 209
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12.30 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12.30 Uhr
Freitag:8.30 bis 12.30 Uhr

und nach Vereinbarung

Frau Ivonne Ullrich
02372 551-253
i.ullrich@­hemer.de
Türmchenvilla -Villa Prinz-
Raum 13
Hauptstrasse 209
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17.30 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

und nach Vereinbarung