Märkte - Festsetzung von Jahr- und Spezialmärkten

Märkte (Jahrmärkte, Spezialmärkte, Wochenmärkte, Großmärkte), Messen und Ausstellungen werden auf Antrag des Veranstalters festgesetzt, wenn die Voraussetzungen für die jeweilige Veranstaltung erfüllt sind.

Die Festsetzung führt zu den so genannten Marktprivilegien. Dies bedeutet im Wesentlichen, dass Veranstaltungsteilnehmer von bestimmten gewerbe- und arbeitsrechtlichen Beschränkungen befreit sind und günstigere Ladenschlusszeiten gelten.

Häufig festgesetzte Märkte sind insbesondere Trödelmärkte, Kunst- und Handwerkermärkte und auch die alljährlichen Weihnachtsmärkte.

Bei Veranstaltungen, die auf öffentlicher Verkehrsfläche (Straßen, Marktplatz etc.) stattfinden, ist neben der Festsetzung auch eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

Termine für Marktveranstaltungen werden jährlich festgesetzt, so dass Anträge für das kommende Jahr immer bis zum 31.12. des laufenden Jahres gestellt werden müssen. Anträge die nach dem Stichtag eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Infos im Überblick

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Rathaus I
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