Märkte - Festsetzung von Jahr- und Spezialmärkten

Märkte (Jahrmärkte, Spezialmärkte, Wochenmärkte, Großmärkte), Messen und Ausstellungen werden auf Antrag des Veranstalters festgesetzt, wenn die Voraussetzungen für die jeweilige Veranstaltung erfüllt sind.

Die Festsetzung führt zu den so genannten Marktprivilegien. Dies bedeutet im Wesentlichen, dass Veranstaltungsteilnehmer von bestimmten gewerbe- und arbeitsrechtlichen Beschränkungen befreit sind und günstigere Ladenschlusszeiten gelten.

Häufig festgesetzte Märkte sind insbesondere Trödelmärkte, Kunst- und Handwerkermärkte und auch die alljährlichen Weihnachtsmärkte.

Bei Veranstaltungen, die auf öffentlicher Verkehrsfläche (Straßen, Marktplatz etc.) stattfinden, ist neben der Festsetzung auch eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

Termine für Marktveranstaltungen werden jährlich festgesetzt, so dass Anträge für das kommende Jahr immer bis zum 31.12. des laufenden Jahres gestellt werden müssen. Anträge die nach dem Stichtag eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Infos im Überblick

Frau Leber
02372 551-387
a.leber@­hemer.de
Rathaus I
Raum 111
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.