Niederschlagswasserbeseitigung

Das Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in ein Gewässer / Grundwasser stellt eine Gewässerbenutzung im Sinne des § 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Nach § 8 Abs. 1 WHG bedarf die Benutzung eines Gewässers einer behördlichen Erlaubnis.

Bei einer Verrieselung / Versickerung in das Grundwasser wird ein gutachterlicher Nachweis gem. DWA-Arbeitsblatt 138 gefordert. Im Falle einer Versickerung von Niederschlagswasser in sichtbarer Form über die belebte Bodenzone kann diese wasserrechtlich erlaubnisfrei sein, sofern keine Vorbehandlung erforderlich ist. Dies prüft die Untere Wasserbehörde des Märkischen Kreises. Im Zusammenhang mit der Freistellung von der Überlassungspflicht des Niederschlagswassers vom Nutzungsberechtigten (Grundstückseigentümer) an die Kommune ist jedoch der Nachweis der Gemeinwohlverträglichkeit zu führen. Auch hier wird ein gutachterlicher Nachweis gem. DWA-Arbeitsblatt 138 gefordert.

Die Antragsunterlagen können bei der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises unter der E-Mail-Adresse wasserwirtschaft@​maerkischer-kreis.de oder über die Stadt Hemer bei Frau Bodes m.bodes@​hemer.de erhalten/angefordert werden.

Die Antragsunterlagen sind in 4-facher Ausfertigung über die Stadt Hemer - Stadtentwässerung an den Märkischen Kreis zu stellen.

Niederschlagswasser, Regenwasser, Versickerung, Verrieselung

Infos im Überblick

Die Gebühren werden vom Märkischen Kreis erhoben.

Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswassergesetz (LWG NRW), DWA-Arbeitsblatt 138 der Abwassertechnischen Vereinigung e. V. (www.dwa-nrw.de)

Frau Michaela Bodes
02372 551-378
m.bodes@­hemer.de
Rathaus I
Raum 508
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

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