Niederschlagswasserbeseitigung
Das Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in ein Gewässer / Grundwasser stellt eine Gewässerbenutzung im Sinne des § 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Nach § 8 Abs. 1 WHG bedarf die Benutzung eines Gewässers einer behördlichen Erlaubnis.
Bei einer Verrieselung / Versickerung in das Grundwasser wird ein gutachterlicher Nachweis gem. DWA-Arbeitsblatt 138 gefordert. Im Falle einer Versickerung von Niederschlagswasser in sichtbarer Form über die belebte Bodenzone kann diese wasserrechtlich erlaubnisfrei sein, sofern keine Vorbehandlung erforderlich ist. Dies prüft die Untere Wasserbehörde des Märkischen Kreises. Im Zusammenhang mit der Freistellung von der Überlassungspflicht des Niederschlagswassers vom Nutzungsberechtigten (Grundstückseigentümer) an die Kommune ist jedoch der Nachweis der Gemeinwohlverträglichkeit zu führen. Auch hier wird ein gutachterlicher Nachweis gem. DWA-Arbeitsblatt 138 gefordert.
Die Antragsunterlagen können bei der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises unter der E-Mail-Adresse wasserwirtschaft@maerkischer-kreis.de oder über die Stadt Hemer bei Frau Bodes m.bodes@hemer.de erhalten/angefordert werden.
Die Antragsunterlagen sind in 4-facher Ausfertigung über die Stadt Hemer - Stadtentwässerung an den Märkischen Kreis zu stellen.
Infos im Überblick
Kosten
Die Gebühren werden vom Märkischen Kreis erhoben.
Rechtsgrundlagen
Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswassergesetz (LWG NRW), DWA-Arbeitsblatt 138 der Abwassertechnischen Vereinigung e. V. (www.dwa-nrw.de)
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Frau Michaela Bodes
Raum 508
Hademareplatz 44
58675 Hemer
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Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
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