Öl- und Giftunfälle
Bei dieser Aufgabe handelt es sich um Gefahrenabwehr. Aufgrund des breiten Spektrums kann die Zuständigkeit mehrerer Behörden betroffen sein. Im Rahmen der Sofortmaßnahmen ist in erster Linie die Feuer- und Rettungswache (Tel. 02372/55070) zu informieren. Von dort werden alle weiteren Maßnahmen ergriffen und die zuständigen Stellen infomiert. Auch die Koordination der
Schadensbehebung erfolgt insbesondere von dort.
Infos im Überblick
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Herr Hücking
02372 551-385
t.huecking@hemer.de
Rathaus I
Raum 114
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Raum 114
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag | |
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.