Parkausweise für Schwerbehinderte

EU-Parkausweis - Parkausweise für schwerbehinderte Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (blau)

Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung können unter folgenden Voraussetzungen einen EU-Parkausweis für schwerbehinderte Personen beantragen.

Voraussetzungen
Der Anspruch besteht, sobald eine der folgenden Einschränkungen vorliegt:

  • außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)

  • beidseitige Amelie (angeborenes Fehlen von Gliedmaßen)

  • beidseitige Phokomelie (z. B. Hand oder Fuß befinden sich direkt am Rumpf)

  • vergleichbare Funktionseinschränkungen (z. B. beidseitige Amputation der Arme)

  • oder Blindheit (Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis) 

Antrag
Anträge auf blaue EU-Parkausweise können direkt im Bürgerbüro gestellt werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. 

Zur Online-Terminvergabe

Vorzulegende Unterlagen
Welche Unterlagen und Formulare Sie mitbringen müssen, entnehmen Sie bitte den nebenstehenden „Infos im Überblick“.  

Bearbeitungszeit
EU-Parkausweise werden direkt im Bürgerbüro ausgestellt, sofern alle Antragsunterlagen vollständig vorliegen und die Antragsvoraussetzungen gegeben sind.

Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Personen (orange)
Schwerbehinderte Personen, die kein Merkzeichen für eine außergewöhnliche Gehbehinderung (aG) im Schwerbehindertenausweis haben, können unter bestimmten Voraussetzungen einen orangefarbenen Parkausweis beantragen. Das Dokument ist grundsätzlich in der gesamten Bundesrepublik Deutschlang gültig. Innerhalb NRW gelten andere Antragsvoraussetzungen. Hier kann auch ohne das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis eine orangefarbene Parkerleichterung ausgestellt werden. Die Gültigkeit des Parkausweises ist jedoch in diesem Fall auf NRW beschränkt. 

Voraussetzungen
Der orangefarbene Parkausweis kann ausgestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G und B (Merkzeichen B in NRW nicht erforderlich) und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane

  • Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt

  • Künstlicher Darmausgang und zugleich künstliche Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt

Eine Ausnahmegenehmigung kann zudem schwerbehinderten Menschen erteilt werden, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem vorgenannten Personenkreis gleichzustellen sind.

Antrag
Das Antragsformular steht für Sie zum Download bereit. Papieranträge sind an der Infostelle des Rathauses der Stadt Hemer erhältlich.

Die schriftlichen Anträge können per Post an das Bürgerbüro geschickt oder an der Infostelle abgegeben werden. 

Vorzulegende Unterlagen
Welche Unterlagen und Formulare Sie mitbringen müssen, entnehmen Sie bitte den nebenstehenden „Infos im Überblick“.  

Bearbeitungszeit
Bevor über die Bewilligung einer Parkerleichterung entscheiden werden kann, wird das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen durch den ärztlichen Dienst des Märkischen Kreises, Abteilung Schwerbehindertenrecht, geprüft. Die Bearbeitungszeit ist im Einzelfall vom Antrag abhängig. 

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Infos im Überblick

gebührenfrei

EU-Parkausweise für schwerbehinderte Menschen (blau)

Wenn Sie persönlich kommen, bringen Sie bitte mit:

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
  • Lichtbild (Passbild)


Wenn Sie nicht persönlich kommen, sondern eine Vertrauensperson beauftragen:

  • Vollmacht zur Antragstellung (formlos)
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • Personalausweis der antragstellenden Person
  • Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
  • Lichtbild (Passbild)
  • Schriftlicher Antrag

§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO

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