Personalausweis

Ausweispflicht
Alle Deutschen müssen ab 16 Jahren einen gültigen Personalausweis besitzen. Auf einen Personalausweis kann verzichtet werden, wenn Sie einen gültigen Reisepass haben. Auch mit dem Reisepass können Sie sich ausweisen.

 

Antrag
Einen Personalausweis können Sie nur persönlich im Bürgerbüro beantragen. Mit Zustimmung der Sorgeberechtigten kann die Ausweiskarte auch für ein minderjähriges Kind unter 16 Jahren beantragt werden. In der Regel sind beide Elternteile sorgeberechtigt und müssen daher beide den Antrag im Bürgerbüro unterschreiben. Sofern der Antrag nur durch eine sorgeberechtigte Person gestellt wird, müssen eine unterschriebene Einverständniserklärung sowie ein Ausweisdokument des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. In beiden Fällen muss das Kind anwesend sein.

Ein Formular für die Einverständniserklärung steht für Sie zum Download bereit.

Vorzulegende Unterlagen
Welche Unterlagen und Formulare Sie mitbringen müssen, entnehmen Sie bitte den nebenstehenden „Infos im Überblick“.

Gültigkeitsdauer
Personalausweis bis 24 Jahre - 6 Jahre
Personalausweis  - 10 Jahre
Vorläufiger Personalausweis - maximal 3 Monate

Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Personalausweise werden bei der Bundesdruckerei gefertigt. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei ca. 3 bis 4 Wochen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich die Bearbeitungszeit insbesondere zu den Reisezeiten im Frühjahr und Sommer deutlich verlängern kann.

Statusabfrage Ausweisbestellung
Den aktuellen Status Ihrer Ausweisbestellung können Sie ganz einfach über die Online-Statusabfrage für Personalausweise und Reisepässe abrufen. Dazu benötigen Sie lediglich die Dokumentennummer Ihres neu beantragten Personalausweises. Diese finden Sie auf der Bestellbestätigung, die Ihnen im Bürgerbüro ausgehändigt wurde.

Online-Ausweis (eID-Funktion)
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dieser macht es möglich sich im Internet oder an Automaten elektronisch auszuweisen. Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten können Sie ganz einfach über das Internet erledigen. Weitere Informationen rund um die Online-Ausweisfunktion finden Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

An Personen unter 16 Jahren werden Personalausweise nur mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgegeben. Das nachträgliche Einschalten der Funktion ist nach Vollendung des 16. Lebensjahres auf Antrag möglich.

PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst
Wenn Sie den Online-Ausweis nutzen möchten, ihn aber erst noch aktivieren müssen, können Sie das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone."

Reisen innerhalb der EU
Innerhalb der Europäischen Union (EU) können Sie mit einem Personalausweis oder auch mit einem vorläufigen Personalausweis verreisen. Für Reisen in Länder mit Pass- und Visumspflicht benötigen Sie jedoch einen Reisepass. Informationen zu Einreisebestimmungen einzelner Länder können Sie den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes entnehmen.

Verwarn- und Bußgelder
Wenn Sie gegen die Ausweispflicht verstoßen, müssen Sie ggf. ein Verwarn- oder Bußgeld zahlen.

Zur Online-Terminvergabe    

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Infos im Überblick

  • Personalausweis bis 24 Jahre - 24,80 €
  • Personalausweis ab 24 Jahre - 37,00 €

  • Vorläufiger Personalausweis - 10,00 €

Wenn Sie persönlich kommen, bringen Sie bitte mit:

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (ein digitales Foto kann auch im Bürgerbüro erstellt werden)
  • Ihren alten Personalausweis (falls vorhanden)
  • Ggf. Ihren Reisepass (falls vorhanden),
    • wenn Sie noch nie einen Personalausweis hatten.
    • wenn Sie ihren alten Personalausweis nicht mehr haben.
  • Ggf. Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde,
    • wenn Sie noch nie einen Personalausweis oder Reisepass hatten.
    • wenn sich Ihre persönlichen Daten geändert haben (z. B. Namensänderung, Ehename nach Eheschließung)
  • Bei Anträgen für Kinder unter 16 Jahren:
    • Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein
    • Personalausweise oder Reisepässe der sorgeberechtig­ten Personen
    • Ggf. Nachweis über das Sorgerecht (z. B. Sorgerechtserklärung)

Antrag durch einen Sorgeberechtigten: Einver­ständ­niserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils mit Personalausweis oder Reisepass (ggf. Kopie)

§ 9 Personalausweisgesetz

Servicetelefon Bürgerbüro
02372 551-115
buergerbuero@­hemer.de
Tag
Montag:09.00 - 13.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag:09.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Mittwoch:09.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Donnerstag:09.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Freitag:09.00 - 13.00 Uhr
Bürgerbüro-Terminhotline
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Rathaus I
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Tag
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Dienstag:09.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Freitag:08.00 - 13.00 Uhr