Preisauszeichnung - Überwachung
Überprüfung der Auszeichnungspflicht gemäß Preisangabenverordnung (PangV)
In der Preisangabenverordnung ist festgelegt, dass jeder, der Endverbrauchern gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, verpflichtet ist, den Preis einschließlich Mehrwertsteuer und aller zusätzlich anfallenden Preisbestandteile anzugeben, den sogenannten Endpreis.
Nicht zum Endpreis zählt das Pfand, das aber zusätzlich zum Endpreis anzugeben ist.
Sämtliche Preise müssen den entsprechenden Waren und Dienstleistungen eindeutig zuzuordnen sein.
Da die weitergehenden Bestimmungen der Preisangabenverordnung sehr differenziert sind, wenden Sie sich bitte bei Bedarf an die unter Kontakt genannten Mitarbeiter/innen.
Sollten Sie einen Verstoß anzeigen wollen, ist die Ordnungsbehörde auf Ihre korrekten und umfassenden schriftlichen Angaben, auch denen zu Ihrer Person, angewiesen.
Infos im Überblick
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Herr Paul
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