Preisauszeichnung - Überwachung

Überprüfung der Auszeichnungspflicht gemäß Preisangabenverordnung (PangV)

In der Preisangabenverordnung ist festgelegt, dass jeder, der Endverbrauchern gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, verpflichtet ist, den Preis einschließlich Mehrwertsteuer und aller zusätzlich anfallenden Preisbestandteile anzugeben, den sogenannten Endpreis.

Nicht zum Endpreis zählt das Pfand, das aber zusätzlich zum Endpreis anzugeben ist.

Sämtliche Preise müssen den entsprechenden Waren und Dienstleistungen eindeutig zuzuordnen sein.

Da die weitergehenden Bestimmungen der Preisangabenverordnung sehr differenziert sind, wenden Sie sich bitte bei Bedarf an die unter Kontakt genannten Mitarbeiter/innen.

Sollten Sie einen Verstoß anzeigen wollen, ist die Ordnungsbehörde auf Ihre korrekten und umfassenden schriftlichen Angaben, auch denen zu Ihrer Person, angewiesen.

Infos im Überblick

Herr Paul
02372 551-228
b.paul@­hemer.de
Rathaus I
Raum 114
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.