Rattenbekämpfung (nur in öffentlichen Entwässerungsanlagen, Wegen, Plätzen)

  1. Entgegennahme und Überprüfung von Beschwerden und Hinweisen über Schädlingsbefall in privaten Gebäuden und auf privaten Grundstücken sowie Erlaß von Ordnungsverfügungen zur Schädlingsbekämpfung nach dem Infektionsschutzgesetz.
  2. Veranlassung der Rattenbekämpfung auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, an Flußufern und im Kanalnetz.


Zur Durchführung der Schädlingsbekämpfung ist der Eigentümer des privaten Grundstückes oder Gebäudes verantwortlich. Nur in den Fällen, in denen eine Bekämpfung nicht erfolgt oder keinen Erfolg hatte, können vom Ordnungsamt Maßnahmen ergriffen werden. Aufgrund der vorgetragenen Beschwerden und Hinweise wird der Befall an Ort und Stelle festgestellt und ggfs. durch Erlaß einer Ordnungsverfügung nach dem Infektionsschutzgesetz Bekämpfungsmaßnahmen angeordnet und durchgesetzt. Bei Rattenbefall auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Wegen usw. wird die Bekämpfung vom Ordnungsamt veranlaßt. Nähere Auskünfte dazu erteilt ...

Infos im Überblick

Herr Hücking
02372 551-385
t.huecking@­hemer.de
Rathaus I
Raum 114
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

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