Rentenangelegenheiten

Beratung und Kontakt

Wir beraten Sie nach Terminvereinbarung. Am günstigsten erreichen Sie uns telefonisch montags bis freitags von 9 bis 10 Uhr. Außerhalb dieser Zeit können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Wir rufen Sie gerne zurück!

Die Antragsaufnahme/Beratung ausschließlich mit Terminvereinbarung vermeidet Wartezeiten und ermöglicht es der Mitarbeiterin/den Mitarbeitern der Rentenberatung, Sie ohne Zeitdruck zu beraten.

 

 

Wir bieten Ihnen Hilfe an bei

  • Aufnahme von Rentenanträgen (ein Rentenantrag sollte 3 bis 4 Monate vor Erreichen der Altersgrenze bzw. vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden)
  • Anträge zur Klärung des Rentenversicherungskontos
  • Anträge auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten
  • Auskünfte in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung (nicht jedoch zur Rentenhöhe bzw. das Erstellen von Probeberechnungen)
  • Anträge auf Zahlung von freiwilligen Beiträgen
  • Anträge betreffend den Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Anträge auf Gewährung von Maßnahmen zur beruflichen oder medizinischen Rehabilitation (Umschulungen, Kurmaßnahmen), soweit diese über die Rentenversicherung finanziert werden sollen.

 

 

 

Benötigte Unterlagen:
Für die jeweiligen Anträge werden die nachstehenden Unterlagen benötigt. Bitte bringen Sie die Unterlagen zur Antragstellung mit, die auf Sie zutreffen.

 

Antrag auf Altersrente

Diese Unterlagen müssen auf jeden Fall vorgelegt werden:

  • Gültiger Personalausweis oder Pass
  • Krankenkassenkarte
  • Aktuelle Rentenauskunft (ggf. anfordern unter der Telefon-Nr. 0800 1000 4800 (kostenlos)
  • Internationale Bankverbindung
  • Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke
  • Angabe über Krankenversicherungszeiten seit dem 01.01.1992 (es reicht die mündliche Auskunft)

 

Diese Unterlagen müssen nur vorgelegt werden, wenn diese auf Sie zutreffen:

  • Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde eines Kindes
  • Schwerbehindertenausweis
  • Lehrvertrag und/oder Prüfungszeugnis
  • Angabe der Zahlstelle der Betriebs-, Werks bzw. Zusatzrente, Kapitalleistungen aus einer Direktversicherung
  • Letzten Bescheid über den Bezug von Renten oder anderen Leistungen
  • Vertrag über Altersteilzeit
  • Festsetzungsblatt über ruhegehaltsfähige Dienstzeiten (nur bei Beamten)

 

Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Diese Unterlagen müssen auf jeden Fall vorgelegt werden:

  • Gültiger Personalausweis oder Pass
  • Krankenkassenkarte
  • Aktueller Versicherungsverlauf (ggf. anfordern unter der Telefon-Nr. 0800 1000 4800 (kostenlos)
  • Internationale Bankverbindung
  • Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke
  • Angabe über Krankenversicherungszeiten seit dem 01.01.1992 (es reicht die mündliche Auskunft)
  • Vordrucke R210 und R215 ausgefüllt (www.deutsche-rentenversicherung.de)

 

Diese Unterlagen müssen nur vorgelegt werden, wenn diese auf Sie zutreffen:

  • Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde eines Kindes
  • Schwerbehindertenausweis
  • Angabe der Zahlstelle der Betriebs-, Werks- bzw. Zusatzrente, Kapitalleistungen aus einer Direktversicherung
  • Lehrvertrag und/oder Prüfungszeugnis
  • Letzten Bescheid über den Bezug von Renten oder anderen Leistungen

 

 

Antrag auf Weiterzahlung einer Erwerbsminderungsrente:

  • Gültiger Personalausweis oder Pass
  • Rentenbescheid über die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente
  • Ggf. vorhandene ärztliche Unterlagen aus der Zeit nach der Bewilligung der Erwerbsminderungsrente
  • Ambulante ärztliche Behandlung
  • Angabe über stationäre Krankenhausaufenthalte
  • Schwerbehindertenausweis
  • Vordruck R215 ausgefüllt (www.deutsche-rentenversicherung.de)
  • Letzter Bescheid über den Bezug von anderen Leistungen

 

Antrag auf Änderung einer Erwerbsminderungsrente in Altersrente:

  • Gültiger Personalausweis oder Pass
  • Erster Rentenbescheid mit allen Anlagen
  • Schwerbehindertenausweis
  • Lehrvertrag und/oder Prüfungszeugnis
  • Letzter Bescheid über den Bezug von anderen Leistungen

 

Antrag auf Kontenklärung:

  • Gültiger Personalausweis oder Pass
  • Rentenversicherungsverlauf mit Lückenaufstellung (ggf. anfordern unter der Telefon-Nr. 0800 1000 4800 (kostenlos)
  • Lehrvertrag und/oder Prüfungszeugnis
  • Zeugnisse oder Bescheinigungen der Schule/Universität über Schulausbildung und Studienzeiten nach dem 17. Lebensjahr
  • Nachweise über Fehlzeiten (evtl. Arbeitsverträge, Verdienstabrechnungen, Bescheide der Agentur für Arbeit, Bescheinigungen der Krankenkasse über Krankengeldzahlungen)
  • Nachweise über Weiterbildungsmaßnahmen  

 

Zusätzlich bei Versicherungszeiten in Polen:

  • Polnisches Legitimationsbuch im Original
  • Polnische Arbeitsbescheinigungen im Original
  • Diplom
  • Unterlagen über Sprachkurse
  • Spätaussiedlerbescheinigung oder Vertriebenenausweis
  • Registrierschein
  • Vordruck V720 ausgefüllt (www.deutsche-rentenversicherung.de)

 

Zusätzlich bei Versicherungszeiten auf dem Gebiet der ehemaligen UdSSR:

  • Russisches Arbeitsbuch im Original
  • Russische Arbeitsbescheinigung im Original
  • Diplom
  • Unterlagen über Sprachkurse
  • Vordruck V711 ausgefüllt (www.deutsche-rentenversicherung.de)

 

 

Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (KEZ/KiBüZ):

  • Gültiger Personalausweis oder Pass
  • Familienstammbuch oder die Geburtsurkunden des/der Kindes/er
  • Rentenversicherungsnummer der Antragstellerin/des Antragstellers und des anderen Elternteils

 

Antrag auf Witwen- oder Witwerrente:

  • gültiger Personalausweis
  • Krankenkassenkarte der/des Hinterbliebenen
  • Familienstammbuch
  • Sterbeurkunde
  • Internationale Bankverbindung
  • Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke der/des Hinterbliebenen
  • Lehrvertrag und/oder Prüfungszeugnis der/des Verstorbenen
  • Rentenversicherungsverlauf der/des Verstorbenen, falls diese/r noch keine Rente bezogen hat. Ggf unter der Telefon-Nr. 0800 1000 4800 (kostenlos) anfordern.
  • Angabe über Krankenversicherungszeiten seit dem 01.01.1992 (es reicht die mündliche Auskunft. Nur wenn der/die Verstorbene noch keine Rente bezogen hat.
  • Rentenbescheid bzw. Rentenversicherungsunterlagen der/des Hinterbliebenen
  • Letzen Bescheid über den Bezug von Leistungen
  • Angabe der Zahlstelle der Betriebs-, Werks- bzw. Zusatzrente, Kapitalleistungen aus einer Direktversicherung

 

Wenn der/die Verstorbene bereits Rentner war:

  • Erster Rentenbescheid
  • Angabe wann das Sterbevierteljahr durch den Bestatter beantragt wurde

 

Wenn der/die Verstorbene Beamter war:

  • Festsetzungsblatt über die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten

 

Antrag auf Waisenrente:

  • Gültiger Personalausweis oder Pass der Waise
  • Krankenversicherungskarte
  • Familienstammbuch oder Geburtsurkunde der Waise
  • Sterbeurkunde
  • Internationale Bankverbindung
  • Lehrvertrag und/oder Prüfungszeugnis des/der Verstorbenen
  • Rentenversicherungsnummer und Rententräger der Waise
  • Ggf. Nachweise über Wehr- oder Zivildienst der Waise
  • Erster Rentenbescheid des/der Verstorbenen
  • Rentenversicherungsverlauf des/der Verstorbenen, falls dieser noch keine Rente bezogen hat. Ggf. unter der Telefon-Nr. 0800 1000 4800 (kostenlos) anfordern.

 

Bitte informieren Sie sich über Ihre Rentenansprüche möglichst frühzeitig. Klären Sie eventuelle Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf alsbald durch einen Antrag auf Kontenklärung. Auskünfte über die zu erwartende Rentenhöhe kann Ihnen die Verwaltung der Stadt Hemer aus technischen Gründen nicht erteilen.

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Infos im Überblick

Frau Claudia Westhelle
02372 551-120
c.westhelle@­hemer.de
Rathaus I
Raum 110
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.00 bis 12.30 Uhr und 13.15 bis 16.00 Uhr
Dienstag:9.00 bis 12.30 Uhr und 13.15 bis 16.00 Uhr
Mittwoch:8.00 bis 12.30 Uhr und 13.15 bis 16.00 Uhr
Donnerstag:8.00 bis 13 Uhr
Freitag:8.00 bis 12 Uhr
Herr Werner Landefeld
02372 551-120
Rathaus I
Raum 110
Hademareplatz 44
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.