Rufbereitschaft des Ordnungsamtes

Bitte beachten Sie, dass Sie die meisten Anliegen zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten des Ordnungsamtes erledigen können.

Generelle Erreichbarkeit:

TagUhrzeit
Montag:8.30 Uhr bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 Uhr bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch:8.30 Uhr bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag:8.30 Uhr bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag:8.30 Uhr bis 12 Uhr

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren.

Außerhalb der Dienstzeiten ist die Rufbereitschaft des Ordnungsamtes erreichbar und selbstverständlich vor Ort, wenn eine gegenwärtige (unmittelbar bevorstehende) Gefahr droht, ist die Rufbereitschaft des Ordnungsamtes – aber: Sie löst nicht jeden Fall!

Für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger wurde die so genannte Rufbereitschaft des Ordnungsamtes der Stadt Hemer ins Leben gerufen. 24 Stunden am Tag ist ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Stadt Hemer auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten im Einsatz, um gegenwärtige (unmittelbar bevorstehende) Gefahren abzuwehren.

Aber was sind solche Gefahren? Wann sollte die Rufbereitschaft über die Kreisleitstelle unter der Rufnummer 02351/10650 kontaktiert werden?

(Definition: Eine gegenwärtige Gefahr ist eine Gefahr, bei der ein Schaden für Gesundheit, Menschenleben oder Sachschäden bereits begonnen haben oder bei der diese Einwirkung unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorstehen.)

 

So lautet die Definition, doch dürften entsprechende Beispielfälle verdeutlichen, was genau gemeint ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rufbereitschaft sind vor Ort, wenn…

  • … Bürgerinnen und Bürger Kampfmittel (Granaten, Gewehr-Munition, etc.) aus den beiden Weltkriegen finden,
  • … wenn psychisch erkrankte Personen zwangsweise untergebracht werden müssen,
  • … Notfällen mit Kindern und Jugendlichen auftreten,
  • … Maßnahmen (Kontakt zum Frauenhaus) zum Schutz misshandelter Frauen ergriffen werden müssen ,
  • … Obdachlose untergebracht werden müssen,
  • … die Bevölkerung vor ansteckenden Krankheiten (z.B. bei behandlungsunwilligen Erkrankten bei nachgewiesener Tuberkulose) geschützt werden muss,
  • … Haustiere entlaufen sind und durch Bürgerinnen und Bürger gefunden werden,
  • … wenn Zwischenfälle mit gefährlichen Hunden aufgetreten sind,
  • … tote oder verletzte Tiere gefunden wurden,
  • … Ölspuren beseitigt werden müssen,
  • … Boden- und Gewässer geschützt werden müssen (z.B. Bachverunreinigung durch Öl oder Benzin),
  • wenn Alleinstehende verstorben sind und entsprechende Bestattungsangelegenheiten geregelt werden müssen oder
  • …Großschadensereignisse eintreten (z.B. Überschwemmungen, Waldbrände, Stürme, großflächige Stromausfälle über mehrere Tage - je nach Größenordnung wird der in solchen Fällen zuständige Krisenstab des Märkischen Kreises durch die Stadt Hemer informiert)

 

Typische Beispiele für Fälle, die nicht durch die Rufbereitschaft erledigt werden, weil die Angelegenheiten auch zu den normalen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung geregelt werden, sind…

  • … Ausfall der Straßenbeleuchtung,
  • … verletzte Wildtiere,
  • … Verschmutzung des Stadtgebietes mit Papier,
  • … Anzeigen von gewerberechtlichem Fehlverhalten (z.B. Taxi-Unternehmen halten sich nicht an die vorgegebenen Tarife),
  • … Überwachung des ruhenden Verkehrs (z.B. Falschparken),
  • … Ausstellen von abgelaufenen Personalausweisen oder Reisepässen,
  • … Annahme von Fundsachen,
  • … Hinweise auf gesetzeswidrige Tierhaltung,
  • … Lärmbeeinträchtigung durch Tierhaltung,
  • … Hinweise auf Fehlverhalten der Nachbarschaft (hier übernimmt die Polizei Hemer; Tel. 02372/9099-0
  • … allgemeine Auskünfte zu Aufgaben und Dienstleistungen der Stadt Hemer,
  • … Schlichtung von Streitigkeiten,
  • … Beschwerden über unzulänglichen Winterdienst,
  • … Erteilung von Genehmigungen, deren Beantragung versäumt wurde (z.B. öffentliche Feiern ohne Schankerlaubnis/Schankkonzession)
  • … Bekämpfung von Schwarzarbeit oder sonstige zollrechtliche Vergehen (in diesen Fällen sind das Hauptzollamt Dortmund, Semerteichstraße 47-49, 44141 Dortmund, und das Zollamt Hagen, Spannstiftstr. 33, 58119 Hagen-Hohenlimburg, zuständig
  • allgemeine Verschmutzungen privater oder öffentlicher Flächen (z.B. verschmutzte Bushaltestellen, Parkanlagen, Straßen und Gehwege, der Garten des Nachbarn.

 

 

 

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Infos im Überblick

Rufbereitschaft des Ordnungsamtes
02351/10650