Rundfunkgebührenbefreiung

Personen bzw. Haushalte mit geringem Einkommen, Kranke oder Schwerbehinderte sowie bestimmte gemeinnützige Einrichtungen können sich auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen.

Nähere Informationen zum Rundfunkbeitrag und über die Befreiung oder Ermäßigung  erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de. Zudem bietet die Webseite eine Online-Hilfe an, die Sie bei der Erstellung des Befreiungsantrags unterstützt.

Anträge auf Gebührenbefreiung können im Bürgerbüro zur Weiterleitung an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio abgegeben werden.

Das Formular zum Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung ist an der Infostelle des Rathauses erhältlich. 

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Infos im Überblick

Bringen Sie bitte zur Antragstellung Ihre Rundfunk-Teilnehmernummer mit. Diese können Sie anhand der letzten Gebührenzahlung aus Ihrem Kontoauszug entnehmen oder aber aus dem zuletzt erteilten Befreiungsbescheid. Kranke oder behinderte Antragsteller sollten außerdem entsprechende Nachweise (z.B. Schwerbehindertenausweis) zur Antragstellung mitbringen. Personen mit geringen Einkünften benötigen vollständige Nachweise über das Haushaltseinkommen, eventuelles Vermögen sowie alle laufenden Ausgaben (bei Mietern ist auch eine vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung erforderlich). Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen der Kriegsopferfürsorge legen bitte lediglich den letzten Bescheid des Sozialamtes vor.

Bürgerbüro-Terminhotline
02372 551-160
buergerbuero@­hemer.de
Rathaus I
Raum EG
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:08.00 - 13.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag:09.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Freitag:08.00 - 13.00 Uhr