- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
A.
Drees
Bearbeitung von Leistungen nach dem UVG / Unterhaltsheranziehung
^nur nach Vereinbarung
Freitext
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-311
- Fax
- 02372 551-5-311
- uvg@hemer.de
L.
Strehl
Bearbeitung von Leistungen nach dem UVG / Unterhaltsheranziehung
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-399
- uvg@hemer.de
Siethoff
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-173
- sozialleistungen@hemer.de
Heuser
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-272
- Fax
- 02372 551-5-272
- s.heuser@hemer.de
Stuhlmann
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 0 2372 551-494
- Fax
- 02372 551-5-494
- sozialleistungen@hemer.de
Terminvereinbarung
Sozialleistungen
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372/551-363
- sozialleistungen@hemer.de
Schlepp
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-310
- Fax
- 02372 551-5-310
- sozialleistungen@hemer.de
Kunz
^nur nach Vereinbarung
Freitext
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372/551-264
- sozialleistungen@hemer.de
Höhm
^nur nach Vereinbarung
Freitext
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-313
- Fax
- 02372 551-5-313
- sozialleistungen@hemer.de
P.
Giebels
^nur nach Vereinbarung
Freitext
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-271
- Fax
- 02372 5515-271
- wohngeldstelle@hemer.de
Schaaf
^nur nach Vereinbarung
Freitext
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-314
- Fax
- 02372 551-5-314
- teamleitung.soziale.leistungen@hemer.de
A.
Elter
Bearbeitung von Leistungen nach dem UVG / Unterhaltsheranziehung
^nur nach Vereinbarung
Freitext
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-315
- Fax
- 02372 551-5-315
- uvg@hemer.de
Altemeyer
^nur nach Vereinbarung
Freitext
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-274
- Fax
- 02372 551-5-274
- sozialleistungen@hemer.de
Raffenberg
^nur nach Vereinbarung
Freitext
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-266
- Fax
- 02372 551-5-266
- teamleitung.soziale.leistungen@hemer.de
B.
Barth
^nur nach Vereinbarung
Freitext
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-352
- Fax
- 02372 551-5-352
- wohngeldstelle@hemer.de
Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Bürgergeld)
Sozialhilfe/Hilfe zum Lebensunterhalt ist Personen zu gewähren, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.
Sozialhilfe/Hilfe zum Lebensunterhalt ist Einkommens- und Vermögensabhängig und wird nur nachrangig gewährt. Daher erhält Sozialhilfe/Hilfe zum Lebensunterhalt nicht, wer sich vor allem durch den Einsatz seiner Arbeitskraft sowie seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, beispielsweise von Unterhaltspflichtigen, erhält.
Bei Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (sog. "Harz-IV-Leistungen") kann keine Sozialhilfe/Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt werden.
Infos im Überblick
Was muss ich mitbringen?
Vollständige Nachweise über vorhandenes Einkommen und Vermögen, Mietvertrag, Mietbescheinigung, Belege über laufende Ausgaben sowie je nach Fallgestaltung weitere Unterlagen
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch - SGB XII