Straßenaufbrüche, Baustellen auf öffentlichen Verkehrsflächen

Alle Arbeiten im öffentlichen Straßenraum bedürfen, neben der verkehrsrechtlichen Anordnung, auch der (Aufbruch-) Genehmigung des Straßenbaulastträgers. Insbesondere die Verlegung der Hausanschlüsse von Medien (Gas, Strom, Wasser bzw. Abwasser, u. a.) ist rechtszeitig (mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme) zu beantragen. Für einen Aufbruch des öffentlichen Straßenraumes sind nur Fachunternehmen zugelassen.

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Aufbruchgenehmigung, Straßenbaustellen, Sicherung von Baustellen auf Straßen, verkehrsrechtliche Anordnung für Baustellen

Infos im Überblick

Die Bearbeitung eines Aufbruchantrages bzw. einer Verkehrsrechtlichen Anordnung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührentarif der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hemer (Aufbruchantrag) oder der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Antragseingang.

Eine wichtige Voraussetzung für ein reibungsloses und möglichst schnelles Genehmigungsverfahren ist ein vollständig ausgefüllter Antrag mit folgenden Unterlagen:

  • Amtlicher Vordruck (Antrag)
  • Aktuelle Flurkarte mit Darstellung der Lage des Aufbruchvorhabens
  • Bestandspläne für das Aufbruchvorhaben bzw. Fotodokumentation

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Aufbruchgenehmigung:
Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW); Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hemer

Verkehrsrechtliche Anordnung:
Straßenverkehrsordnung (StVO); Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Herr Jens Marrenbach
02372 551-336
j.marrenbach@­hemer.de
Rathaus I
Raum 708
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.

Herr Paul
02372 551-228
b.paul@­hemer.de
Rathaus I
Raum 114
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.