Straßenaufbrüche, Baustellen auf öffentlichen Verkehrsflächen
Alle Arbeiten im öffentlichen Straßenraum bedürfen, neben der verkehrsrechtlichen Anordnung, auch der (Aufbruch-) Genehmigung des Straßenbaulastträgers. Insbesondere die Verlegung der Hausanschlüsse von Medien (Gas, Strom, Wasser bzw. Abwasser, u. a.) ist rechtszeitig (mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme) zu beantragen. Für einen Aufbruch des öffentlichen Straßenraumes sind nur Fachunternehmen zugelassen.
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Infos im Überblick
Kosten
Die Bearbeitung eines Aufbruchantrages bzw. einer Verkehrsrechtlichen Anordnung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührentarif der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hemer (Aufbruchantrag) oder der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Antragseingang.
Was muss ich mitbringen?
Eine wichtige Voraussetzung für ein reibungsloses und möglichst schnelles Genehmigungsverfahren ist ein vollständig ausgefüllter Antrag mit folgenden Unterlagen:
- Amtlicher Vordruck (Antrag)
- Aktuelle Flurkarte mit Darstellung der Lage des Aufbruchvorhabens
- Bestandspläne für das Aufbruchvorhaben bzw. Fotodokumentation
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Rechtsgrundlagen
Aufbruchgenehmigung:
Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW); Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hemer
Verkehrsrechtliche Anordnung:
Straßenverkehrsordnung (StVO); Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Herr Jens Marrenbach
Raum 708
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag | |
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
Herr Paul
Raum 114
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag | |
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.