Straßenrechtliche Angelegenheiten (u.a. Widmung von Straßen und Wegen)
Die Bearbeitung von straßenrechtlichen Angelegenheiten (z. B. Widmung von Straßen) erfolgt auf der Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW).
Die Widmung ist eine Allgemeinverfügung, wodurch die Straßen ihre öffentliche Eigenschaft erhalten. Die Widmung begründet die Pflicht der Stadt als Träger der Straßenbaulast z.B. zur Unterhaltung der Straßen. Andererseits werden bestimmte Handlungs-, Duldungs- und Unterlassungspflichten der Anlieger begründet.
Die Widmung wird vom Rat der Stadt beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.
Infos im Überblick
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Frau Anne Pullmann
Raum 708
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag | |
---|---|
Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
Herr Tobias Fälker
Raum 713
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.