Straßenrechtliche Angelegenheiten (u.a. Widmung von Straßen und Wegen)

Die Bearbeitung von straßenrechtlichen Angelegenheiten (z. B. Widmung von Straßen) erfolgt auf der Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW).

Die Widmung ist eine Allgemeinverfügung, wodurch die Straßen ihre öffentliche Eigenschaft erhalten. Die Widmung begründet die Pflicht der Stadt als Träger der Straßenbaulast z.B. zur Unterhaltung der Straßen. Andererseits werden bestimmte Handlungs-, Duldungs- und Unterlassungspflichten der Anlieger begründet.

Die Widmung wird vom Rat der Stadt beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.

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Herr Tobias Fälker
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t.faelker@­hemer.de
Rathaus I
Raum 713
Hademareplatz 44
58675 Hemer

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