Telefongebührenermäßigung
Sozialtarif der Telekom für einkommensschwache Personen.
Bei der Telefongebührenermäßigung handelt es sich nicht um eine staatliche Sozialleistung, sondern um den Sondertarif eines privatwirtschaftlichen Telefonunternehmens, nämlich der Deutschen Telekom. Diese Ermäßigung regelt sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom. Die Geschäftsbedingungen können sich angesichts der Wettbewerbssituation auf dem Telekommunikationssektor rasch ändern, so dass an dieser Stelle nur auf die wesentlichen (derzeit gültigen) Bedingungen für eine Telefongebührenermäßigung hingewiesen werden soll.
Im allgemeinen kann gesagt werden, dass alle Personen, die von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden können, auch einen Anspruch haben auf den sogenannten "Sozialtarif" der Telekom. Darüber hinaus können weitere Personen die Ermäßigung erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Bitte informieren Sie sich bei den Niederlassungen der Deutschen Telekom (z.B. in den T-Punkt Geschäften) oder beim Bürgerbüro, wo man Ihnen gern weiterhilft. Anträge auf Telefongebührenermäßigung erhalten Sie ebenfalls beim Bürgerbüro der Stadt Hemer sowie bei der Telekom. Dort wird man Sie auch informieren, welche Unterlagen im Einzelfall dem Antrag beizufügen sind.
Infos im Überblick
Rechtsgrundlagen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Telekom
Zuständige Abteilungen
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58675 Hemer
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