Unterbringung nach dem PsychKG
Ein psychisch Kranker oder eine an einer Sucht erkrankte Person kann im Einzelfall von der örtlichen Ordnungsbehörde bei Gefahr im Verzuge in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.
Beratung für Betroffene sowie für Angehörige und Personen aus dem sozialen Umfeld bietet der Sozialpsychiatrische Dienst des Märkischen Kreis.
http://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/infoseiten/gesundheit/Suchtberatung.php
Infos im Überblick
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)