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Bürgerbüro-Terminhotline
Bürgerbüro
Montag
8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Dienstag
9 bis 12.30 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Mittwoch
8 bis 12.30 Uhr und 13 bis 16 Uhr
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Jeder erste Samstag im Monat: 9 bis 12 Uhr
Freitext
Das Bürgerbüro und Standesamt können aufgrund der aktuellen Corona-Situation nur nach Terminvereinbarung aufgesucht werden.
- buergerbuero@hemer.de
Untersuchungsberechtigungsscheine
Untersuchungsberechtigungsscheine werden auf der Grundlage des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur an Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt.
Untersuchungsberechtigungsscheine werden zu folgenden Zwecken ausgestellt:
- Erstuntersuchung
- 1. Nachuntersuchung
- Weitere Nachuntersuchungen
- Außerordentliche Untersuchung
- Untersuchung auf Anordnung der staatl. Gewerbeaufsichtsämter
- bei Wechsel des Arbeitgebers
- bei Verlust des Untersuchungsberechtigungsscheines
Infos im Überblick
Kosten
<font face="Verdana,Arial,Geneva">gebührenfrei</font>
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