Veranstaltungsgenehmigungen

Feste feiern, aber richtig!

 
Es gibt viele Anlässe ein schönes Fest zu feiern. Mit Verwandten, Freunden, dem Verein oder gar dem ganzen Ortsteil, das ist ein schöner Brauch oder sogar schon Tradition. Dabei sind aber einige Regeln zu beachten. Aufgrund gesetzlicher Grundlagen sind manche Veranstaltungen genehmigungspflichtig. Damit Sie dabei nichts übersehen oder verkehrt machen, informieren wir Sie an dieser Stelle über diese Regelungen.

Erlaubt sind alle Veranstaltungen, die im sogenannten "privaten Bereich" stattfinden. Sobald dafür geworben wird und jedermann an der Veranstaltung teilnehmen kann, handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung, die unter bestimmten Voraussetzungen einer Genehmigung bedarf.

Genehmigungs- und gebührenpflichtig sind Veranstaltungen:

  • bei denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden,
  • bei denen Musikdarbietungen durch Tonwiedergabegeräte und/oder Musikkapellen stattfinden,
  • auf öffentlichen Verkehrsflächen,
  • mit Umzügen und Aufmärschen,
  • bei denen straßenverkehrsrechtliche Anordnungen notwendig sind.

 

Der Ausschank alkoholischer Getränke ist nach dem Gaststättengesetz erlaubnispflichtig. Bei öffentlichen Veranstaltungen kann dieser Ausschank vorübergehend gestattet werden. Die Abgabe alkoholfreier Getränke ist erlaubt.
Nach dem Landesimmissionsschutzgesetz hat sich jeder so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen, insbesondere Lärm, vermieden werden sollen. Besonders geschützt ist die Nachtruhe in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr. Auf Antrag sind hier gegebenenfalls Ausnahmen möglich.

Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen sind generell erlaubnispflichtig, gleiches gilt für Umzüge und Aufmärsche. Oftmals sind zusätzlich straßenverkehrsrechtliche Anordnungen erforderlich. Die Erlaubnis richtet sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Hemer sowie nach der Straßenverkehrsordnung.

In allen Fällen soll der Antrag spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie für Ihre Veranstaltung eine Genehmigung benötigen, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig und lassen Sie sich umfassend beraten. Bei Fragen steht Ihnen Ihr Ansprechpartner zur Verfügung.

 

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Infos im Überblick

Antrag

§ 12 GastG

Herr Risse
02372 551-383
c.risse@­hemer.de
Rathaus I
Raum 113
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.

 

Frau Leber
02372 551-387
a.leber@­hemer.de
Rathaus I
Raum 111
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.