Versammlungsrecht
Sofern es zu einer großen Ansammlung von Menschen im Rahmen von Kundgebungen, Protestaktionen oder anderen politischen Versammlungen kommt, ist dies der Kreispolizeibehörde des Märkischen Kreises (Tel. 02371/9199-0) anzuzeigen.
Dies gilt nicht bei Veranstaltungen, wie z. B. Schützenfesten oder Martinsumzügen. Hierbei hilft Ihnen das Ordnungsamt der Stadt Hemer weiter. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite ?Veranstaltungen?.