Versammlungsrecht

Sofern es zu einer großen Ansammlung von Menschen im Rahmen von Kundgebungen, Protestaktionen oder anderen politischen Versammlungen kommt, ist dies der Kreispolizeibehörde des Märkischen Kreises (Tel. 02371/9199-0) anzuzeigen.

Dies gilt nicht bei Veranstaltungen, wie z. B. Schützenfesten oder Martinsumzügen. Hierbei hilft Ihnen das Ordnungsamt der Stadt Hemer weiter. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite ?Veranstaltungen?.

Infos im Überblick