Veterinärwesen (Tierschutz, Tierkörperbeseitigung, Tierseuchen)
Dieses Produkt umfasst die Bereiche allgemeiner Tierschutz, Tierseuchen und Tierkörperbeseitigung und u. a. auch die sogenannte Rattenbekämfung.
Fragen zum Tierschutz und zur Tierhaltung beantwortet das Veterinäramt des Märkischen Kreises. Die Rufnummer lautet: 02371/966-8040, - 8041 oder -8044.
Auch bei Tierseuchen sind die Amtsveterinärinnen und -veterinäre die richtigen Ansprechpartner.
Die Beseitigung von toten Haustieren obliegt dem jeweiligen Tierhalter. Neben der Abgabe des toten Tieres bei einem Tierarzt, besteht auch die Möglichkeit, Kleintiere im eigenen Garten - sofern dies Eigentum ist und das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt - in einer Tiefe von mindestens 80 cm zu begraben. Mittlerweile bieten auch spezielle Unternehmen eine ordentliche Bestattung von Haustieren an. Kontaktadressen hierzu finden Sie in der örtlichen Presse, im Internet oder auch bei Ihrem Tierarzt.
Meldungen über tote Tiere im öffentlichen Verkehrsraum nimmt die Rufbereitschaft des Ordnungsamtes, Tel.: 02351/10650 entgegen.
Infos im Überblick
Rechtsgrundlagen
Tierschutzgesetz, Tierkörperbeseitigungsgesetz
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Herr Hücking
Raum 114
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag | |
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.