Vorbeugender Brandschutz

  1. Die Brandverhütungsschau gemäß §26 BHKG dient dem Zweck, präventiv zu prüfen, ob Gebäude, Betriebe und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet sind, den Erfordernissen des abwehrenden Brandschutzes entsprechen.
     
  2. Die Prüfung der Erfordernisse des abwehrenden Brandschutzes dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Veranlassung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Brandschutz

Infos im Überblick

Herr Andreas Schulte
02372 5507-12
a.schulte@­hemer.de
Feuer- und Rettungswache
Raum 111
Hauptstraße 18-20
58675 Hemer
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Montag:8.30 bis 12.30 Uhr
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