Wohnberatung
Wenn bei Hemeraner BürgerInnen Wohnungslosigkeit droht oder besteht, werden von der Kommunalen Wohnberatung die erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Abwendung der Wohnungslosigkeit getroffen. Hierbei können je nach Sachlage verschiedene Hilfemöglichkeiten in Betracht kommen. Falls der Verlust des Wohnraums aufgrund von Mietrückständen erfolgen könnte, besteht unter strengen Voraussetzungen ggfs. die Möglichkeit, dass die Mietrückstände darlehensweise vom Jobcenter des Märkischen Kreises oder vom Fachdienst Soziales der Stadt Hemer übernommen werden. Vorher sind jedoch alle Selbsthilfemöglichkeiten auszuschöpfen.
Wenn alle Hilfestellungen ausgeschöpft sind, kann die Kommunale Wohnberatung wohnungslos gewordene BürgerInnen in die städtische Notunterkunft einweisen.
Eine Begleitung und aktive Suche nach neuem Wohnraum findet nicht statt. Kontaktadressen zur eigenen Wohnungsakquise können ausgehändigt werden.
Infos im Überblick
Rechtsgrundlagen
- Ordnungsbehördengesetz
- SGB XII
- SGB II
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Frau Julia Techritz
Raum 2.08
Hauptstraße 116
58675 Hemer
Tag | |
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Montag: | 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Carolin Zimmermann
Raum 2.08
Hauptstraße 116
58675 Hemer
Tag | |
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Montag: | 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr |