Wohnberatung

Wenn bei Hemeraner Bürgern Wohnungslosigkeit droht oder besteht, werden von der Kommunalen Wohnberatung die erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Abwendung der Wohnungslosigkeit getroffen. Hierbei können je nach Sachlage verschiedene Hilfemöglichkeiten in Betracht kommen. Falls der Verlust des Wohnraums aufgrund von Mietrückständen erfolgen könnte, besteht unter strengen Voraussetzungen ggfs. die Möglichkeit, dass die Mietrückstände darlehensweise vom Jobcenter des Märkischen Kreises oder vom Fachdienst Soziales der Stadt Hemer übernommen werden. Vorher sind jedoch alle Selbsthilfemöglichkeiten auszuschöpfen. Zu der Unterstützung der von Wohnungslosigkeit betroffenen oder bedrohten Hemeraner Bürgerinnen und Bürger durch die Kommunale Wohnberatung gehört auch die Begleitung und Hilfestellung bei der Suche nach einer Unterkunft auf dem Wohnungsmarkt oder die vorübergehende Einweisung in eine städtische Notunterkunft.

Infos im Überblick

  • Ordnungsbehördengesetz
  • SGB XII
  • SGB II
Frau Nicole Reinecke
02372 551-371
n.reinecke@­hemer.de
Bürgerzentrum Altes Amtshaus
Raum 2.10
Hauptstraße 116
58675 Hemer
Frau Julia Techritz
Kommunale Wohnberatung/Wohnungswesen
02372 551-401
j.techritz@­hemer.de
Bürgerzentrum Altes Amtshaus
Raum 2.08
Hauptstraße 116
58675 Hemer
Tag
Montag:10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag:10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Carolin Zimmermann
Kommunale Wohnberatung/Wohnungswesen
02372 551-364
c.zimmermann@­hemer.de
Bürgerzentrum Altes Amtshaus
Raum 2.08
Hauptstraße 116
58675 Hemer
Tag
Montag:10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag:10.00 Uhr bis 12.00 Uhr