Wohnberatung

Wenn bei Hemeraner BürgerInnen Wohnungslosigkeit droht oder besteht, werden von der Kommunalen Wohnberatung die erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Abwendung der Wohnungslosigkeit getroffen. Hierbei können je nach Sachlage verschiedene Hilfemöglichkeiten in Betracht kommen. Falls der Verlust des Wohnraums aufgrund von Mietrückständen erfolgen könnte, besteht unter strengen Voraussetzungen ggfs. die Möglichkeit, dass die Mietrückstände darlehensweise vom Jobcenter des Märkischen Kreises oder vom Fachdienst Soziales der Stadt Hemer übernommen werden. Vorher sind jedoch alle Selbsthilfemöglichkeiten auszuschöpfen.

Wenn alle Hilfestellungen ausgeschöpft sind, kann die Kommunale Wohnberatung wohnungslos gewordene BürgerInnen in die städtische Notunterkunft einweisen.

Eine Begleitung und aktive Suche nach neuem Wohnraum findet nicht statt. Kontaktadressen zur eigenen Wohnungsakquise können ausgehändigt werden.

Infos im Überblick

  • Ordnungsbehördengesetz
  • SGB XII
  • SGB II
Frau Julia Techritz
Kommunale Wohnberatung/Wohnungswesen
02372 551-401
j.techritz@­hemer.de
Bürgerzentrum Altes Amtshaus
Raum 2.08
Hauptstraße 116
58675 Hemer
Tag
Montag:10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag:10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Carolin Zimmermann
Kommunale Wohnberatung/Wohnungswesen
02372 551-364
c.zimmermann@­hemer.de
Bürgerzentrum Altes Amtshaus
Raum 2.08
Hauptstraße 116
58675 Hemer
Tag
Montag:10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag:10.00 Uhr bis 12.00 Uhr