Wohnberechtigungsschein

Wenn Sie öffentlich geförderten Wohnraum anmieten möchten, benötigen Sie vor Bezug der Sozialwohnung einen Wohnberechtigungsschein.

Diesen können Sie erhalten, sofern Sie bestimmte persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen.
So darf beispielsweise Ihr Jahreseinkommen gewisse Grenzen nicht überschreiten.
Wir informieren Sie über die aktuelle, für Ihre Haushaltsgröße gültige Einkommensgrenze.
Die anzumietende Wohnung darf - je nach Personenzahl - eine bestimmte Wohnfläche nicht bzw. nur unwesentlich überschreiten.
Angemessene Wohnungsgrößen sind z.B. für 1 Person: 50 qm, für 2 Personen: 65 qm, für 3 Personen: 80 qm, für 4 Personen: 95 qm, für 5 Personen: 110 qm.

Die Wohngeldstelle ist für die Bearbeitung und Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen zuständig.

Ansprechpersonen:
Frau Barth, Tel.: 02372 551352, Raum 507, Hademareplatz 44, 58675 Hemer
Herr Peters, Tel.: 02372 551363, Raum 506a, Hademareplatz 44, 58675 Hemer
Herr Große, Tel.: 02372 551214, Raum 507, Hademareplatz 44, 58675 Hemer
Herr Giebels, Tel.: 02372 551271, Raum 507, Hademareplatz 44, 58675 Hemer

E-Mail:  wohngeldstelle@​​hemer.de

 

WBS,Wohnberechtigungsschein,Wohnberechtigungsbescheinigung,Sozialwohnung

Infos im Überblick

5 € - generellen Wohnberechtigungsschein

10 € - gezielten Wohnberechtigungsschein

  • Antrag Wohnberechtigungsschein (siehe unter Formulare)
  • Grundsätzlich werden, wenn der Wohnberechtigungsschein beantragt wird, von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten, Einkommensnachweise über die gesamten Einkünfte der letzten 12 Monate benötigt.
    Hierzu kann vom Arbeitgeber das Formular Verdienstbescheinigung (siehe unter Formulare) ausgefüllt werden

Weitere Einkommensnachweise sind z.B.:

  • Aktueller Rentenbescheid,
  • Bescheide über Arbeitslosengeld / ALG II
  • Letzter Steuerbescheid oder Gewinn- und Verlustrechnung (für Selbstständige)
  • Nachweis über Grundsicherung / Sozialleistungen
  • Nachweis über Krankengeld
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • BaföG – Bescheid / Immatrikulationsbescheinigung
  • Ferner können im Einzelfall Nachwiese für die Ermittlung von Einkommensfreibeträgen erforderlich sein, z.B.: 
  • Schwerbehindertenausweis
  • Nachweis über zu leistende gesetzliche Unterhaltsleistungen
  • Erhöhte Werbungskosten lt. Steuerbescheid
  • Heiratsurkunde (nicht länger als 5 Jahre verheiratet und beide Ehepartner nicht älter als 40 Jahre)
  • Schwangerschaftsnachweis
  • Schulbescheinigung (bei Kindern ab 16 Jahren)
  • Wohnungsbindungsgesetz i.V.m. Wohnraumförderungsgesetz
Herr J.H. Peters
Anmeldung/FrontOffice/ Wohngeld/ Wohnen
02372 551-363
wohngeldstelle@­hemer.de
Rathaus I
Raum 506a
Hademareplatz 44
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Mitarbeiter einen Termin.

Frau B. Barth
02372 551-352
wohngeldstelle@­hemer.de
Rathaus I
Raum 507
Hademareplatz 44
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.

Herr P. Giebels
02372 551-271
wohngeldstelle@­hemer.de
Rathaus I
Raum 507
Hademareplatz 44
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.

Herr D. Große
02372 551214
wohngeldstelle@­hemer.de
Rathaus I
Raum 507
Hademareplatz 44
58675 Hemer