Wohnberechtigungsschein

Wenn Sie öffentlich geförderten Wohnraum anmieten möchten, benötigen Sie vor Bezug der Sozialwohnung einen Wohnberechtigungsschein.

Diesen können Sie erhalten, sofern Sie bestimmte persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen.
So darf beispielsweise Ihr Jahreseinkommen gewisse Grenzen nicht überschreiten.
Wir informieren Sie über die aktuelle, für Ihre Haushaltsgröße gültige Einkommensgrenze.
Die anzumietende Wohnung darf - je nach Personenzahl - eine bestimmte Wohnfläche nicht bzw. nur unwesentlich überschreiten.
Angemessene Wohnungsgrößen sind z.B. für 1 Person: 50 qm, für 2 Personen: 65 qm, für 3 Personen: 80 qm, für 4 Personen: 95 qm, für 5 Personen: 110 qm.

Die Wohngeldstelle ist für die Bearbeitung und Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen (die Gebühr von 5 € kann an der Infostelle gezahlt werden) zuständig.

Ansprechpersonen:
Frau Barth, Tel.: 02372 551352, Raum 507, Hademareplatz 44, 58675 Hemer
Frau Jacob, Tel.: 02372 551363, Raum 507, Hademareplatz 44, 58675 Hemer
Herr Giebels, Tel.: 02372 551271, Raum 507, Hademareplatz 44, 58675 Hemer

E-Mail:  wohngeldstelle@​​hemer.de

 

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Infos im Überblick

5 Euro

Wir bitten Sie, sich vor Ihrem Besuch kurz telefonisch zu informieren, welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag im einzelnen mitbringen müssen. In jedem Falle muss eine Einkommensbescheinigung über die Einkünfte der letzten zwölf Monate (den Vordruck erhalten Sie bei uns) für jede Person des Haushalts, die über eigenes Einkommen verfügt, vorgelegt werden.

  • Wohnungsbindungsgesetz i.V.m. Wohnraumförderungsgesetz
Frau B. Barth
02372 551-352
wohngeldstelle@­hemer.de
Rathaus I
Raum 507
Hademareplatz 44
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.

Herr P. Giebels
02372 551-271
wohngeldstelle@­hemer.de
Rathaus I
Raum 507
Hademareplatz 44
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.