- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
B.
Barth
^nur nach Vereinbarung
Freitext
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-352
- Fax
- 02372 551-5-352
- wohngeldstelle@hemer.de
P.
Giebels
^nur nach Vereinbarung
Freitext
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-271
- Fax
- 02372 5515-271
- wohngeldstelle@hemer.de
D.
Große
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551214
- wohngeldstelle@hemer.de
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
J.H.
Peters
Anmeldung/FrontOffice/ Wohngeld/ Wohnen
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-363
- Fax
- 02372 551-5-363
- wohngeldstelle@hemer.de
Wohnberechtigungsschein
Wenn Sie öffentlich geförderten Wohnraum anmieten möchten, benötigen Sie vor Bezug der Sozialwohnung einen Wohnberechtigungsschein (WBS).
Diesen können Sie erhalten, sofern Sie bestimmte persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen.
So darf beispielsweise Ihr Jahreseinkommen gewisse Grenzen nicht überschreiten.
Die anzumietende Wohnung darf - je nach Personenzahl - eine bestimmte Wohnfläche nicht überschreiten. Angemessene Wohnungsgrößen sind z.B. für 1 Person: 50 qm, für 2 Personen: 65 qm, für 3 Personen: 80 qm, für 4 Personen: 95 qm, für 5 Personen: 110 qm.
Die Wohngeldstelle ist für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen zuständig.
Ansprechpersonen:
Herr Peters, Tel.: 02372 551363, Raum 506a, Hademareplatz 44, 58675 Hemer
Frau Barth, Tel.: 02372 551352, Raum 507, Hademareplatz 44, 58675 Hemer
Herr Große, Tel.: 02372 551214, Raum 507, Hademareplatz 44, 58675 Hemer
Herr Giebels, Tel.: 02372 551271, Raum 507, Hademareplatz 44, 58675 Hemer
E-Mail: wohngeldstelle@hemer.de
Zahlungsweise:
Bar:
an der Information im Erdgeschoss des Rathauses, Hademareplatz 44, 58675 Hemer gegen Quittung
oder
per Überweisung:
Stadt Hemer
IBAN: DE97 4455 1210 0000 0000 26
Verwendungszweck: 05.21.01-431.100 Wohnberechtigungsschein
Weitere allgemeine Informationen:
Der allgemeine Wohnberechtigungsschein gilt ausschließlich für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein stellt sowohl die zuständige Behörde aus, in der die/der Wohnungssuchende ihren/seinen aktuellen Hauptwohnsitz hat als auch die zuständige Verwaltung, in der die/der Wohnungssuchende seinen Wohnsitz begründen möchte. Ein in Hemer erteilter Wohnberechtigungsschein gilt demnach in ganz Nordrhein-Westfalen. Möchten Sie in ein anderes Bundesland ziehen, muss die Beantragung bei der dort ansässigen Behörde erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des: „LINK einfügen“
Infos im Überblick
Kosten
5€ für den Antrag zur Ausstellung eines generellen Wohnberechtigungsscheines
10€ für den Antrag zur Ausstellung eines gezielten Wohnberechtigungsscheines
Was muss ich mitbringen?
Folgende Anträge werden benötigt (aufrufbar unter "Formulare"):
- Checkliste Wohnberechtigungsschein: Bitte beachten Sie die Checkliste unter „was muss ich mitbringen“. Dort sind die notwendigen Nachweise aufgeführt, die Sie zusätzlich zu dem Antrag mit einreichen müssen.
- Grundantrag Wohnberechtigungsschein: Den Antrag bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben.
- Erklärung des Vermieters bzw. des Verfügungsberechtigten: Diese Erklärung ist nur dann von dem neuen Vermieter bzw. Verfügungsberechtigten auszufüllen, wenn Sie schon eine bestimmte Wohnung gefunden haben, für die Sie einen Wohnberechtigungsschein benötigen.
- Anlage A Verdienstbescheinigungen über das Einkommen der letzten 12 Monate vor Antragstellung: Für jede im Haushalt lebende Person mit Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit ist der Vordruck einzureichen. Die Verdienstbescheinigung ist vom aktuellen Arbeitgeber auszufüllen.
- Anlage B Übrige Einkünfte: Für jede im Haushalt lebende Person ab 16 Jahren ist der Vordruck auszufüllen und zu unterschreiben.
- Warteliste Wohnungssuche: Sofern Sie die Vermittlung einer Sozialwohnung wünschen, ist der Antrag Wohnungsbewerberbogen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)
Formulare
- Wohnberechtigungsschein - Grundantrag
- Wohnberechtigungsschein - Anlage A Verdienstbescheinigung
- Wohnberechtigungsschein - Anlage B Übrige Einkünfte
- Wohnberechtigungsschein - Checkliste Wohnberechtigungsschein
- Wohnberechtigungsschein - Erklärung des Vermieters - Verfügungsberechtigten
- Wohnberechtigungsschein - Wohnungsbewerbungsbogen
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Herr J.H. Peters
Raum 506a
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Mitarbeiter einen Termin.
Frau B. Barth
Raum 507
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.
Herr P. Giebels
Raum 507
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.