Wohnen - Abgeschlossenheitsbescheinigung

Soll ein Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden, benötigen Sie eine Bescheinigung, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird vom Grundbuchamt beim Amtsgericht als Anlage zur Eintragung von bestimmten Rechten - meistens die Einrichtung von Sondereigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) - benötigt.

Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung reichen Sie den Antrag und die zugehörigen Unterlagen beim Fachdienst 4.2 - Bauaufsicht ein. Aus den Plänen muss die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile hervorgehen (Aufteilungsplan). Alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume sind mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.

Das Bauordnungsamt prüft, ob die Anforderungen, die an eine in sich abgeschlossen Wohnung gestellt werden, wie z. B. das Vorhandensein einer Küche und eines Bades und der direkte oder über ein Treppenhaus führende Zugang, erfüllt sind und stellt darauf hin die entsprechende Bescheinigung aus.

 

Hier finden Sie Formulare und Anträge für Ihr Bauvorhaben.

 

Bitte beachten Sie die Aufteilung der Baubezirke.

Baubezirk 1zuständig Herr M. Barth, Herr M. Tobisch

Baubezirk 2zuständig Frau A. Stephan, Frau B. Zorn-Mankopf, Frau S. Reischl

Wohnung Eigentumswohnung Wohneigentum Teileigentum Einliegerwohnung

Infos im Überblick

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der gewünschten Ausfertigungen und nach der Anzahl der Sondereigentumsanteile. Die Gebühr beträgt mindestens 100,- Euro.

Antrag
Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung mit vollständiger und aktueller Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück/en einzureichen.

Zusatzerklärung
In der Zusatzerklärung versichert der Antragsteller, dass die aufgeführten Katasterangaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück/en die aktuelle Bezeichnung darstellen und vollständig angegeben worden sind.

Bauzeichnungen
Die Bauzeichnungen sind in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1:100 (max. Blattgröße DIN A3) einzureichen. Benötigt werden Ansichten, Schnitte und Grundrisse. In den Schnitten und Grundrissen sind die Räume mit Ordnungsnummern (arabische Ziffern im Kreis) zu kennzeichnen. Dabei erhalten zusammengehörende Räume die gleiche Ordnungsnummer. Gemeinschaftseigentum wird nicht beziffert.

Herr Manfred Barth
02372 551-355
m.barth@­hemer.de
Rathaus I
Raum 603
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.

Frau Angelina Stephan
02372 551-238
A.Stephan@­hemer.de
Rathaus I
Raum 606a
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.

Frau Dipl.-Ing. Britta Zorn-Mankopf
02372 551-348
b.zorn-mankopf@­hemer.de
Rathaus I
Raum 606
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag:8.30 bis 15.00 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12.00 Uhr
Frau Dipl.-Ing. Susanne Reischl
02372 551-496
s.reischl@­hemer.de
Rathaus I
Raum 603
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Dienstag:8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12.00 Uhr
Freitag:8.30 bis 12.00 Uhr
Herr Dipl.-Ing. Michael Tobisch
02372 551-361
m.tobisch@­hemer.de
Rathaus I
Raum 605
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.