Wohnen - Abgeschlossenheitsbescheinigung
Soll ein Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden, benötigen Sie eine Bescheinigung, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird vom Grundbuchamt beim Amtsgericht als Anlage zur Eintragung von bestimmten Rechten - meistens die Einrichtung von Sondereigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) - benötigt.
Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung reichen Sie den Antrag und die zugehörigen Unterlagen beim Fachdienst 4.2 - Bauaufsicht ein. Aus den Plänen muss die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile hervorgehen (Aufteilungsplan). Alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume sind mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.
Das Bauordnungsamt prüft, ob die Anforderungen, die an eine in sich abgeschlossen Wohnung gestellt werden, wie z. B. das Vorhandensein einer Küche und eines Bades und der direkte oder über ein Treppenhaus führende Zugang, erfüllt sind und stellt darauf hin die entsprechende Bescheinigung aus.
Hier finden Sie Formulare und Anträge für Ihr Bauvorhaben.
Bitte beachten Sie die Aufteilung der Baubezirke.
Baubezirk 1: zuständig Herr M. Barth, Herr M. Tobisch
Baubezirk 2: zuständig Frau A. Stephan, Frau B. Zorn-Mankopf, Frau S. Reischl
Infos im Überblick
Kosten
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der gewünschten Ausfertigungen und nach der Anzahl der Sondereigentumsanteile. Die Gebühr beträgt mindestens 100,- Euro.
Was muss ich mitbringen?
Antrag
Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung mit vollständiger und aktueller Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück/en einzureichen.
Zusatzerklärung
In der Zusatzerklärung versichert der Antragsteller, dass die aufgeführten Katasterangaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück/en die aktuelle Bezeichnung darstellen und vollständig angegeben worden sind.
Bauzeichnungen
Die Bauzeichnungen sind in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1:100 (max. Blattgröße DIN A3) einzureichen. Benötigt werden Ansichten, Schnitte und Grundrisse. In den Schnitten und Grundrissen sind die Räume mit Ordnungsnummern (arabische Ziffern im Kreis) zu kennzeichnen. Dabei erhalten zusammengehörende Räume die gleiche Ordnungsnummer. Gemeinschaftseigentum wird nicht beziffert.
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Herr Manfred Barth
Raum 603
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag | |
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
Frau Angelina Stephan
Raum 606a
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag | |
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.