Zinssenkung

Die NRW.BANK schreibt ihre Darlehensnehmer - Eigentümer/innen von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen - in regelmäßigen Abständen an und räumt die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Senkung der Darlehenszinsen zu stellen.

Ob und in welcher Höhe die Zinsen gesenkt werden können, macht die Bank von der Einkommenssituation der Darlehensnehmer/innen abhängig.

Für die Beantragung der Zinssenkung wird eine Bescheinigung über die Einkommenssituation benötigt. Die Wohngeldstelle ist für die Bearbeitung und Ausstellung von Einkommensbescheinigungen zum Zinssenkungsantrag zuständig.

Ansprechpersonen:
Herr Peters, Tel.: 02372 551363, Raum 506a, Hademareplatz 44, 58675 Hemer
Frau Barth, Tel.: 02372 551352, Raum 507, Hademareplatz 44, 58675 Hemer
Herr Große, Tel.: 02372 551214, Raum 507, Hademareplatz 44, 58675 Hemer
Herr Giebels, Tel.: 02372 551271, Raum 507, Hademareplatz 44, 58675 Hemer

E-Mail:  wohngeldstelle@​​hemer.de

 

Zahlungsweise:

Bar: 

an der Information im Erdgeschoss des Rathauses, Hademareplatz 44, 58675 Hemer gegen Quittung

oder

per Überweisung:

Stadt Hemer

IBAN: DE97 4455 1210 0000 0000 26

Verwendungszweck: 05.21.01-431.100 Zinssenkung

 

Fristen

Bitte reichen Sie den Antrag ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit den notwendigen Nachweisen (siehe Checkliste unter Rubrik Formulare) postalisch oder per E-Mail im PDF-Format bei uns ein.

Bitte beachten Sie, dass eingereichte Originalunterlagen nicht zurückgesendet werden.

Infos im Überblick

20€ für den Antrag auf Ausstellung einer Einkommensbescheinigung zum Zinssenkungsantrag bei der NRW.BANK

Folgende Anträge werden benötigt (aufrufbar unter "Formulare"):

  • Checkliste Zinssenkung: Bitte beachten Sie die Checkliste. Dort sind die notwendigen Nachweise aufgeführt, die Sie zusätzlich zu den Anträgen mit einreichen müssen!
  • Grundantrag Zinssenkung: Den Antrag bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben.
  • Anlage A Verdienstbescheinigung über das Einkommen der letzten 12 Monate vor Antragstellung: Für jede im Haushalt lebende Person mit Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit ist der Vordruck einzureichen. 
    Die Verdienstbescheinigung ist vom aktuellen Arbeitgeber auszufüllen.
  • Anlage B Übrige Einkünfte: Für jede im Haushalt lebende Person ab 16 Jahren ist der Vordruck auszufüllen und zu unterschreiben.

Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

Herr J.H. Peters
Anmeldung/FrontOffice/ Wohngeld/ Wohnen
02372 551-363
wohngeldstelle@­hemer.de
Rathaus I
Raum 506a
Hademareplatz 44
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Mitarbeiter einen Termin.

Frau B. Barth
02372 551-352
wohngeldstelle@­hemer.de
Rathaus I
Raum 507
Hademareplatz 44
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.

Herr P. Giebels
02372 551-271
wohngeldstelle@­hemer.de
Rathaus I
Raum 507
Hademareplatz 44
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.

Herr D. Große
02372 551214
wohngeldstelle@­hemer.de
Rathaus I
Raum 507
Hademareplatz 44
58675 Hemer