Reihengrab und Rasenreihengrab
Reihengräber sind Einzelgräber für Körperbestattungen. Sie werden in geschlossenen Feldern der Reihe nach belegt. Reihengräber werden für 30 Jahre für die Bestattung von Personen, die nach Vollendung des 5. Lebensjahres verstorben sind, vergeben. Ein Wiedererwerb und eine Verlängerung der Verfügungszeit ist nicht möglich. In Ausnahmefällen können Urnen oder Kindersärge mit beigesetzt werden. Nach Ablauf der Nutzungsdauer kann eine Umbettung in ein Wahlgrab vorgenommen werden.
Ein Reihengrab kann im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden.
Bei der Sonderform Rasenreihengrab wird eine große Fläche des Grabes als Rasenfläche durch die Friedhofsverwaltung gepflegt. Der kleinere Teil ist durch die Angehörigen zu pflegen. Die Reihengräber werden am Waldfriedhof auch als anonyme Reihengräber vorgehalten. Die Beisetzung erfolgt hier anonym; es ist niemand dabei, niemand kennt den genauen Ort der Beisetzung und erfährt, wann der Sarg beigesetzt wird. Die Bestattungsfläche soll nicht betreten werden.