Reihengrab

Reihengräber sind Einzelgrabstätten für Sarg- oder Urnenbestattungen. Sie werden in festgelegten Grabfeldern der Reihenfolge nach vergeben.

Eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb der Grabstätte ist bei Reihengräbern nicht möglich. Nach Ablauf der Nutzungszeit besteht jedoch die Möglichkeit, die sterblichen Überreste in ein Wahlgrab umzubetten.

Im Rahmen der geltenden Friedhofssatzung kann ein Reihengrab individuell gestaltet werden, sodass ein persönlicher und würdevoller Ort des Gedenkens entsteht.

Friedhöfe:Waldfriedhof, Friedhof Ihmert, Friedhof Frönsberg
Art::Sarg und Urnengrab
Nutzungszeit:30 Jahre für Sargbestattung, 20 Jahre für Urnenbestattung
Ruhezeit:30 Jahre für Sargbestattung, 20 Jahre für Urnenbestattung

 

 

Kindergrab

Kindergräber bieten einen liebevoll gestalteten Ort des Erinnerns für Kinder, die vor Vollendung des fünften Lebensjahres verstorben sind. Die Grabstätten werden in eigens dafür vorgesehenen Grabfeldern der Reihe nach vergeben.

Neben einer Sargbestattung ist auch die Beisetzung einer Urne oder eines in ein Tuch gehüllten Kindes möglich. Das Kindergrab kann im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden und bietet Angehörigen so die Möglichkeit, einen persönlichen und würdevollen Ort des Gedenkens zu schaffen.

Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre.

 

Friedhöfe:Waldfriedhof, Friedhof Ihmert, Friedhof Frönsberg
Art::Sarg- und Urnengrab
Nutzungszeit:25 Jahre
Ruhezeit:25 Jahre