Wahlgrab

Wahlgräber werden zunächst für die Dauer von 40 Jahren Nutzungszeit vergeben. Die Nutzungszeit kann verlängert werden. Die Lage der Grabstätte wird gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung gewählt. In Wahlgräbern dürfen auch Urnen oder Kindersärge beigesetzt werden. Die Nutzungsberechtigten haben Anspruch auf eine Bestattung in einer freien Grabstelle der Wahlgrabstätte und können bestimmen, wer außerdem in der Wahlgrabstätte beigesetzt wird.

Ein Wahlgrab kann im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden.